Klarstellung: Erste Hilfe ist Pflicht, aber die Feuerwehr ersetzt nicht den Rettungsdienst
Regelmäßig unterstützt die Feuerwehr den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen – im Normalfall jedoch nur im Rahmen technischer Hilfeleistungen oder zur Tragehilfe. Archivfoto
Norden Dieser Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit wurde von vielen mit Spannung erwartet: eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Norden bei medizinischer Notfallversorgung. Doch so brisant die Anfrage auch klingen mag – ruck, zuck war die Luft aus den Segeln genommen und schnell stellte sich heraus, dass die Feuerwehrfrauen und -männer zwar verhältnismäßig oft zu Hilfeleistungen alarmiert werden, nicht aber ersatzweise für einen möglicherweise nicht zur Verfügung stehenden Rettungsdienst.
Hintergrund der Anfrage war die größtenteils in den sozialen Medien geführte öffentliche Diskussion um einen Einsatz der Feuerwehr bei einem medizinischen Notfall in Süderneuland vor einigen Wochen. Die Leitstelle in Wittmund hatte die Rettungskräfte alarmiert, da der Rettungsdienst selbst zu diesem Zeitpunkt noch bei anderen Einsätzen gebunden war. Somit war die Feuerwehr als Ersthelfer gefordert.
Auf der Ausschusssitzung machte Stadtbrandmeister Thomas Kettler deutlich, dass zum einen die Erste Hilfe regelmäßig geschult und geübt werde, aber auch dass sich einige Mitarbeiter des Rettungsdienstes ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagieren. So auch in dem beschriebenen Fall. Hier war ein Leitstellenmitarbeiter auf dem alarmierten Einsatzfahrzeug im Dienst. „Die Leitstelle weiß, wann und wo entsprechendes Personal zur Verfügung steht“, so Kettler. „Wir waren durch einen anderen Einsatz schon unterwegs und am schnellsten vor Ort.“ Der Rettungswagen sei parallel alarmiert worden und war bei Eintreffen der Feuerwehr sogar bereits vor Ort gewesen, sodass nur noch unterstützende Maßnahmen erforderlich waren.
Fachdienstleiter Christoph Carls wies darauf hin, dass die grundsätzliche Aufgabe der Feuerwehr der Brandschutz sowie die Hilfeleistung seien. Zu Letzterem gehört auch die Erste Hilfe, zu der jede Bürgerin und jeder Bürger ohnehin von Gesetz wegen verpflichtet sind. Andernfalls würden sich die betreffenden Personen der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen : „Niemand darf Nein sagen“, so Carls.
Trotz der gesetzlichen Grundlage gebe es aber auch eine Grenze der Zumutbarkeit. Nämlich dann, wenn sich der Helfer beispielsweise einer erheblichen Gefahr aussetzen würde.
Als Zuhörer war Walter Zuber vom Aktionsbündnis Krankenhaus Norden anwesend. Er hinterfragte den Einsatz in Süderneuland nochmals, wollte wissen, ob es dort zu einer Reanimation gekommen sei beziehungsweise eine solche von den Mitgliedern der Feuerwehr durchführbar sei. Das konnte Kettler bejahen und erklärte, dass auf einem Fahrzeug – eigentlich zur Versorgung verunfallter Einsatzkräfte – ein AED (automatisierter externer Defibrillator) vorhanden sei, der im Notfall selbstverständlich auch genutzt würde.
Das eigentliche Problem sei aus Sicht des Feuerwehrkommandos aber ein ganz anderes. In Norden leben nach Einschätzung der Wehrleute mehr adipöse Menschen als anderswo. Das wiederum erfordere immer häufiger den Einsatz der Feuerwehr zur Tragehilfe von Patienten. „Amtshilfe ist okay, aber bei immer wiederkehrenden Ereignissen müsse der eigentliche Leistungsträger selbst für Abhilfe sorgen“, erklärt der Stadtbrandmeister.