Lintel soll bleiben, wie es ist
Die Gartenstraße gehört zum Stadtteil Lintel, der geschützt werden soll.
Norden Die Stadt Norden plant, den Stadtteil Lintel mit einer Erhaltungssatzung zu schützen. Ziel dieser Satzung ist es, „ortsuntypische Entwicklungen“ zu verhindern und gleichzeitig den Erhalt sowie die Weiterentwicklung dieses historisch und städtebaulich wertvollen Stadtteils zu sichern.
Was die Erhaltungssatzung konkret für die Anwohner bedeutet, wird bei der heutigen Informationsveranstaltung im Forum der Kreisvolkshochschule Norden erläutert. Beginn ist um 18.30 Uhr. Interessierte Bürger werden gebeten, sich per E-Mail an r.niehoff@norden.de oder telefonisch unter 04931/923535 anzumelden.
Die Stadt betont, dass nicht nur die Anwohner der betroffenen Straßen eingeladen sind, sondern auch alle Eigentümer von Gebäuden im betroffenen Bereich sowie weitere interessierte Bürger. Zu den betroffenen Straßen gehören die Feldstraße, Jahnstraße, Ubbo-Emmius-Straße, Gartenstraße, der Bereich am Sportplatz und die Linteler Straße. Im Juni hatte Reimar Niehoff vom Fachdienst Stadtentwicklung die geplante Satzung im Bau- und Sanierungsausschuss ausführlich vorgestellt. Die Satzung zielt darauf ab, die einheitliche Gestaltung der Straßenzüge zu bewahren und entsprechende Erhaltungsziele festzulegen. Diese betreffen sowohl die städtebauliche Struktur als auch die Gestaltung der Gebäude, Dächer und teilweise auch Gärten. In einigen Fällen wurden bereits moderne Neubauten errichtet, die nicht harmonisch in das bestehende Umfeld passen. Die Erhaltungssatzung soll daher auch den Rahmen für zukünftige Umbauten und Neubauten definieren, um die städtebauliche Einheit des Gebiets zu bewahren.
Für die Eigentümer der Gebäude in Lintel bedeutet dies, dass bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen, ein Abbruch und die Errichtung baulicher Anlagen nach Inkrafttreten der Satzung genehmigungspflichtig sind.
Bei der Baugenehmigungsbehörde der Stadt Norden müsste dann künftig ein entsprechender Antrag eingereicht werden, der im Hinblick auf die aufgestellten Erhaltungsziele geprüft wird. Innere Umbauten und Änderungen, die das Äußere nicht verändern, sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.