Messer-Mord in Hage: 32-Jähriger angeklagt

Von Martina Ricken

65-jährige Frau durch mehrere Messerstiche getötet – Der Täter steht ab dem 14. Oktober vor Gericht.

Hage Eine 65-jährige Hagerin wurde in der Nacht zum 21. Januar in ihrem Haus durch mehrere Messerstiche grausam getötet. Die Tat soll ein 32-jähriger Bekannter des Opfers begangen haben, der wegen Mordes angeklagt ist. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich wird ab dem 14. Oktober den Prozess verhandeln.

Es waren schwierige und langwierige Ermittlungen, die erst am 27. März zur Verhaftung des Angeklagten führten. Doch der Hager sitzt seit dem 13. August nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern ist vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht. Das hat die Schwurgerichtskammer veranlasst, nachdem der Angeklagte auffälliges Verhalten zeigte, das möglicherweise auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sein könnte.

Täter war schon in seiner Jugend auffällig

Schon als Jugendlicher soll der heute 32-Jährige bereits psychische Auffälligkeiten gezeigt haben. Damals wurden die Justizbehörden erstmals auf ihn aufmerksam, weil er einer Polizistin auf eine für die Beamtin erheblich belastende Weise nachgestellt hatte. Das Verfahren wurde am Ende wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit eingestellt. In anderen Verfahren war davon nicht mehr die Rede. Das Amtsgericht Norden verurteilte ihn im Jahr 2015 wegen Internet-Betrügereien in fast 70 Fällen zu einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren.

Im selben Jahr hatte der Angeklagte seinen nächsten Auftritt vor Gericht – diesmal aber als Opfer einer Straftat und schillernder Zeuge. In grauem Anzug und weißem Hemd versuchte er, den „seriösen Geschäftsmann“ zu mimen, der von seinen Geschäftspartnern überfallen worden war. Tatsächlich handelte es sich um Drogengeschäfte, bei denen der Angeklagte bei seinen Partnern ausstehende Gelder eintreiben wollte. Die „Partner“ aber drehten den Spieß um, verfolgten den Hager, bedrohten ihn und wollten ihn ihrerseits um Geld erleichtern.

Demente Oma hilft beim Drogenhandel

Die Drogengeschäfte waren es auch, die den heute 32-Jährigen 2018 erneut vor das Landgericht Aurich führten – diesmal aber als Angeklagter. Er hatte auf dem Dachboden seiner Oma eine Drogenplantage errichtet. Weil er selbst angeblich an einer „Marihuana-Allergie“ litt, musste ein Freund die Pflege der Pflanzen übernehmen, während die demente Oma beim Schneiden und Abpacken der geernteten Pflanzen eingesetzt wurde.

In diesem Prozess gab der Angeklagte zu, schon als Jugendlicher den Entschluss gefasst zu haben, sein Geld durch kriminelle Handlungen „zu verdienen“. Der Hager prahlte förmlich mit seinen guten Kontakten zum Rotlichtmilieu, die er schon früh geknüpft habe. Er berichtete von 10000 Euro, die er im Monat verdiene und der teuren Rolex, die er sich habe leisten können.

Der Prozess endete – unter Einbeziehung des Urteils durch das Amtsgericht Norden – mit einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren, die der Angeklagte voll verbüßt hat. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von mehr als 150000 Euro an.

Im Drogenprozess hatte der Angeklagte beteuert: „Ich kann nur sagen, dass ich mich in Zukunft von diesen ganzen kriminellen Dingen verabschieden will und werde.“ Doch nur zwei Monate nach der Haftentlassung soll er sein bislang schwerstes Verbrechen verübt und die 65-jährige Hagerin ermordet haben.

Leiche nur durch einen Zufall gefunden

Die Leiche wurde einen Tag nach der Tat zufällig durch einen Handwerker entdeckt, der durch die Katzenklappe geblickt hatte, weil ihm die Situation merkwürdig erschien. Die Obduktion ergab, dass die Frau verblutet war. Ihr wurden mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Bereich von Kopf, Hals und Oberkörper zugefügt. Die Spurensicherung gestaltete sich schwierig und langwierig. Am Ende soll aber ein aus ihr resultierendes Gutachten die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mit dem Opfer in Streit geriet. Der 32-Jährige soll dann den Entschluss gefasst haben, das Opfer zu töten und mit einem Küchenmesser zugestochen haben.

Das Landgericht Aurich hat zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte das Urteil Anfang Dezember gesprochen werden.