Ministerium stellt klar: Lichterfahrten dürfen und sollen auch in diesem Jahr stattfinden
Durch schärfere Vorgaben sei es unmöglich, in diesem Jahr Lichterfahren zu organisieren: Diese Gerüchte gibt es gerade landauf landab. Organisatoren sind verunsichert. Das Land stellt jetzt klar: Die Gerüchte sind falsch.
Lichterfahrt im vergangenen Jahr in Lütetsburg: Es gibt keine verschärften Vorschriften.
Ostfriesland Im vergangenen Jahr wäre die Lichterfahrt durch die Krummhörn beinahe ausgefallen. Der Grund: Die Veranstalter hatten vergessen, die Fahrt beim Landkreis anzumelden und auf eine Genehmigung zu warten. Die kam dann doch noch - aber auf den letzten Drücker.
Der Minister selbst schaltet sich ein
Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium wehrte sich am Dienstagabend gegen Vorwürfe, dass es Lichterfahrten in diesem Jahr durch neue rechtliche Regelungen verhindere. Wirtschaftsminister Olaf Lies selbst schaltete sich in die Diskussion ein - um dann klarzustellen: Lichterfahren sind nach wie vor möglich, die Rechtslage habe sich nicht verschärft. Alle anderen Meldungen seien „falsch“.
„Lichterfahrten sind wie gehabt nach Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung unverändert erlaubnisfähig und werden im Regelfall auch erlaubt“, schreibt das Ministerium. Zuständig seien die Landkreise. Man sei in Gespräch mit den Genehmigungsbehörden. Traktoren dürfen mit Lichterketten geschmückt werden; es reiche, wenn vorne und hinten die Polizei oder eigene Ordner den Korso vom üblichen Verkehr trennen.
Vorne und hinten Ordner: Das reicht
„Es würde der Verkehrssicherheit zuwider laufen, wenn sich andere Fahrzeuge in den Zug hineindrängeln oder überholen würden oder es Gefährdungen des Publikums gibt“, erläuterte das Ministerium. Minister Lies: „Lichterfahrten sind neues, modernes Brauchtum.“ Die Landesregierung unterstütze diese ausdrücklich, denn sie stünden für den „Zusammenhalt von Gesellschaft und Gemeinschaft“.
Die Mitteilung aus Hannover stellt jedoch auch klar: Ohne Genehmigung geht es nicht. Auch wenn es früher anders war.