Nach dem Überfall googelte der mutmaßliche Täter seine eigene Tat
Zwei Männer sollen eine Spielhalle in Ostrhauderfehn überfallen haben, beide stehen vor Gericht. Der eine will es nicht gewesen sein, der andere sagt lieber gar nichts. Doch die Indizien sind erdrückend.
In Ostrauderfehn wurde eine Spielhalle überfallen. Zwei Angeklagte stehen vor Gericht. Doch die geben sich wortkarg.
Leer/Ostrhauderfehn Zwei Freunde aus dem Landkreis Leer sollen im vergangenen November gemeinsam eine Spielhalle in Ostrhauderfehn überfallen haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich wollte sich der 28-jährige Angeklagte aus Moormerland nicht zur Sache einlassen. Der ein Jahr jüngere Mitangeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er jede Tatbeteiligung bestreitet.
Ein Schlagstock zum Feierabend
Etwa eine halbe Stunde vor Mitternacht am 22. November 2022 wollte sich die 31-jährige Mitarbeiterin der Spielhalle auf den Feierabend vorbereiten und die Kaffeemaschine reinigen, als zwei maskierte Männer die Räumlichkeiten betraten. Einer blieb am Eingang und stand „Schmiere“. Der andere ging auf die Angestellte zu, in der einen Hand ein Schlagstock, in der anderen ein auffälliges, rotes Küchenmesser. „Er hat gesagt, ich soll die Kasse öffnen, dann passiert mir nichts“, berichtete die 31-jährige Zeugin. Zuvor hatte der Räuber sie aufgefordert, die Hände hochzunehmen.
Die Frau tat, was von ihr verlangt wurde, denn sie hatte nicht nur Angst um sich, sondern auch um das ungeborene Leben in ihrem Bauch. Sie war seit rund einem Monat schwanger. Auf Videofilmen, die von Überwachungskameras aufgezeichnet worden waren, war deutlich zu erkennen, wie der Räuber das Messer in seine Tasche steckte und den Schlagstock auf dem Tresen ablegte. Er brauchte seine beiden Hände, um die türkisfarbene Plastiktüte mit dem nicht alltäglichen Werbeaufdruck hervorzukramen, die Einsätze aus der Kasse zu nehmen und den Inhalt in die Tüte zu kippen. Alles ging ganz schnell. Dann nahm er noch das Handy der Mitarbeiterin an sich und verließ zusammen mit seinem Kumpan die Spielhalle. Dabei duckten sich beide Männer etwas weg, um ihre Gesichter vor den Kameras zu verbergen. Als sie verschwunden waren, verschloss die Mitarbeiterin die Außentür und rief die Polizei an.
Die Namen waren schnell bekannt - wurden aber nicht verraten
„Im ersten Drittel der Akten tauchen die Namen der Angeklagten nicht auf“, stellte Richter Björn Raap fest, als der ermittelnde Kripobeamte auf dem Zeugenstuhl Platz nahm. „Wir haben zunächst gegen Unbekannt ermittelt“, erklärte der Polizist. Das änderte sich, als sich die Betreiberin der Spielhalle Tage später bei der Polizei meldete. „Sie sagte, ein Spielhallengast habe sich bei ihr gemeldet und die Namen der Angeklagten als Täter genannt“, sagte der Polizeibeamte aus. Die Angeklagten sollen sich nach Angaben dieses Informanten auf einer Weihnachtsfeier mit der Tat gebrüstet und sich sogar über die Spielhallenmitarbeiterin lustig gemacht haben. Den Namen des Informanten wollte die Chefin den Ermittlern nicht nennen.
Er will es nicht gewesen sein
Gegenüber dem vom Gericht bestellten psychiatrischen Sachverständigen hatte der 28-jährige Angeklagte dazu erklärt, er sei auf keiner Weihnachtsfeier gewesen. Aber er kenne den Informanten. Das sei ein Freund des Mitangeklagten. Vielleicht hätten die beiden ja gemeinsam die Spielhalle überfallen und seinen Namen ins Spiel gebracht, um von sich selbst abzulenken, soll der Angeklagte gegenüber dem Sachverständigen gemutmaßt haben.
Die Polizei hatte jedenfalls einen neuen Ansatzpunkt für die Ermittlungen und durchsuchte mehrere Wohnungen. In der Wohnung des jüngeren Angeklagten, die im Tatzeitraum beide Angeklagten bewohnten, wurden die Ermittler auch fündig. Sie entdeckten in der Besteckschublade ein Messer, das in Farbe und Gestaltung das beim Überfall verwendete Messer gewesen sein könnte. Auch eine Tüte wie auf den Überwachungsvideos wurde gefunden sowie eine Hose, die verblüffende Ähnlichkeit mit der Hose des Haupttäters hatte.
Er hat per Google nach „Überall Spielothek“ gesucht
Auffälligkeiten gab es auch in den Handydaten der Angeklagten. So hatte beispielsweise der 28-jährige Angeklagte vor und nach der Tat in erheblichem Umfang eine Internetsuchmaschine bemüht. Vor der Tat soll er beispielsweise den Begriff „Raubüberfall Strafe“ eingegeben haben. Nach der Tat suchte er nach Lokalblättern und dem Stichwort „Überfall Spielothek“.
Der Prozess wird fortgesetzt.