Nach Unfall: AWB sieht sich in seiner Position bestätigt

Von Merlin Klinke

Norden. Die Debatte um das Rückfahrkataster zieht sich weiter hin. Bisher waren die Argumente eher aufseiten der Anwohner in den Stichstraßen. Ins Rollen brachte die Debatte der Senioren- und Behindertenbeirat Norden – mittlerweile vertritt eine Bürgerinitiative die Betroffenen. Am 14. Juni kam es jedoch zu einem Verkehrsunfall, der die Karten in der Debatte neu gemischt hat. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Aurich (AWB) teilt schriftlich seine Ansichten zu dem Vorfall, auf KURIER-Rückfrage.

Rollerfahrerin stößt mit Müllwagen zusammen: Das passierte am vergangenen Mittwochmorgen in der Brückstraße in Norden. Die 62-jährige Rollerfahrerin wollte offenbar rechts an dem Abfallsammler vorbeifahren und stieß mit diesem zusammen. Der Aufprall sorgte dafür, dass die Frau stürzte und sich leicht verletzt hat. Sie musste medizinisch versorgt werden. Der Roller wurde abgeschleppt.

„Der Unfallort befindet sich nicht in einer Straße, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geprüft werden musste“ teilt der Sprecher des AWB, Yves Knoblich, mit. „Hier ist keine besondere Gefährdungslage zu erwarten.“ Entsprechend gilt auch für die Fahrer des Unternehmens regulär die Straßenverkehrsordnung. Warum der Fahrer das Fahrzeug im Rückwärtsgang bewegt hat, könne bisher nicht gesagt werden. Er habe aber Courage gezeigt, schnell geholfen und sich auch im Anschluss nach der Gesundheitssituation der Frau erkundigt. Denn wenn der Straßenzug nicht im Kataster gelistet wird, sollte eigentlich eine Wendemöglichkeit oder die Vorwärtsfahrt durchgängig möglich sein.

Laut der Pressesprecherin der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund werde zum aktuellen Zeitpunkt gegen den Fahrer ermittelt. Da die betroffene Frau bei ihrem Sturz leichte Verletzungen davongetragen hat, stehe der Tatbestand fahrlässige Körperverletzung im Raum, eine Straftat. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass dem Fahrer die Schuld zugesprochen wird“, so die Sprecherin. Ob es einen Einweiser für die Rückwärtsfahrt gegeben hat oder ob der Fahrer allein war, könne derzeit nicht gesagt werden.

„Grundsätzlich sind die Fahrer unserer Abfallsammelfahrzeuge für das Thema Rückwärtsfahren zu sensibilisieren“, so Knoblich. Dies liege aber nicht nur an der laufenden Debatte. Die Fahrer besuchen regelmäßig Führerscheinmodule, in denen ihre Fahrsicherheit geprüft und gesichert werde. Auch technisch stehen dem Fahrer viele Hilfestellungen zur Verfügung.

„Abschließend lässt sich tatsächlich die Vorgehensweise und Maßnahmenergreifung im Bereich des Rückwärtsfahrens vonseiten des Abfallwirtschaftsbetriebes durch Vorfälle wie diesen untermauern“, so Knoblich, „auch wenn es in diesem Fall keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt.“

Das Führen eines Abfallsammelfahrzeuges sei mit hoher Verantwortung verbunden und das Minimieren von Unfallrisiken habe entsprechend eine hohe Priorität. „Das Verbot des Rückwärtsfahrens in als entsprechend gefährlich eingestuften Stichstraßen ist dabei eine der wichtigen Folgerungen.“

Mehrere Nebenstraßen, mit und ohne Wendemöglichkeiten, werden seit Herbst vergangenen Jahres nicht mehr vom AWB angefahren. Denn für die Sammelfahrzeuge sei es nicht möglich, vorwärts in die Straßen zu fahren. Der Landkreis Aurich diskutiert aktuell über Lösungen.