Neues Selbstbestimmungsgesetz: Erste Änderungen im Standesamt Norden aufgenommen

Von Lena Rosen

Seit dem 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Deutschland.

Norden Seit dem 1. August dieses Jahres können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Anmeldungen zur Änderung ihres Geschlechts und ihres Vornamens im Standesamt vornehmen. Dies ist durch das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möglich, welches das bisherige Transsexuellengesetz ablöst. Dabei muss sich nicht zwingend an das Standesamt des eigenen Wohnorts wenden, sondern können den Antrag bundesweit in einem beliebigen Standesamt stellen.

Frühestens drei Monate nach der Anmeldung kann die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamensführung in dem Standesamt abgegeben werden, in dem auch die Anmeldung erfolgt ist. Falls man also am 1. August eine Anmeldung vorgenommen hat, kann seit dem 1. November eine Erklärung für die Anmeldung abgegeben werden. Diese Erklärung muss persönlich und öffentlich beurkundet abgegeben werden. Erfolgt die persönliche Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung, verfällt diese.

Im Standesamt Norden haben bisher sechs Personen im Rahmen des SBGG eine Anmeldung eingereicht, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt. Vier dieser Anmeldungen haben die Absicht, ihren Geschlechtseintrag von weiblich zu männlich zu ändern; zwei von männlich zu weiblich. Eine Erklärung zur Änderung von weiblich zu männlich wurde bereits beurkundet und abgeschlossen.

Eine statistische Auswertung zu früheren Änderungen nach dem Transsexuellengesetz (TSG) ist nicht möglich. Gerichtsentscheidungen über Änderungen nach dem TSG wurden ausschließlich an die Geburtsstandesämter gesandt, welche die Anpassungen in die Geburtenregister eintrugen und die Meldeämter des jeweiligen Wohnsitzes informierten. Da hierzu keine zentralisierte Statistik geführt wurde, ist die genaue Anzahl der vorgenommenen Änderungen für in Norden geborene Personen nicht nachvollziehbar.