Norddeich: Aufenthalt nur mit Strandentgelt

Norddeich: Aufenthalt nur mit Strandentgelt

Norden Urlaubsgäste, die in Norden übernachten, müssen einen Gästebeitrag zahlen. Inkludiert ist bei der Gästekarte unter anderem der Aufenthalt am Strand in Norddeich (wir berichteten). Tagesgäste sowie Einwohner mit Erstwohnsitz in Norden fallen nicht unter die Gästebeitragssatzung – dafür wird jedoch ein Strandentgelt fällig, sofern man sich länger auf der Fläche aufhalten möchte und nicht nur zum Spazierengehen zum „Deck“ kommt.

Nach der letzten Berichterstattung zu diesem Thema meldeten sich zahlreiche Leser mit der Frage, wo dieses Strandentgelt überhaupt geregelt sei. Schließlich falle man als Einheimischer nicht unter die Gästebeitragssatzung.

Auf Nachfrage bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden teilt eine Sprecherin mit, dass der Strandeintritt über die sogenannte Strandordnung geregelt sei. Diese sei öffentlich einsehbar und hängt in der Strandkorbvermietung am Haus des Gastes aus. Mindestens 15 Schilder weisen auf diesen Aushang hin. Sie stehen an den zahlreichen Strandzugängen, an denen sich meist auch ein blauer Ticketautomat befindet, an dem die Strandbesucher ihre Tickets ziehen können. Im Wortlaut heißt es dort: „Unser Strand wird aufwendig betreut und ist deshalb gebührenpflichtig. Eine Tageskarte für den Strandbereich kann an den Automaten erworben werden.“

Hintergrund des Entgelts ist der Umstand, dass die Wirtschaftsbetriebe den Strand nur gepachtet haben und daher selbst für die Instandhaltung, die Reinigung, aber auch die komplette In-frastruktur verantwortlich sind. Um das finanzieren zu können, sei es laut der Sprecherin unabdingbar, ein entsprechendes Strandentgelt zu erheben. Und das sei nicht neu, sondern seit vielen Jahren so.

Das Strandentgelt orientiert sich in seiner Höhe am derzeit gültigen Gästebeitrag von 3,50 Euro pro Person (ab 14 Jahre) und Tag. Strom- und Gaskunden der Stadtwerke Norden können aber ihre Energie-Euros gegen eine Strandjahreskarte einlösen. Diese kostet ab diesem Jahr 35 und nicht 25 Euro, wie es im gedruckten Heft heißt. Grund: Erst im Dezember hatte der Rat der Stadt die Gebührenerhöhung beschlossen – zu diesem Zeitpunkt waren die Hefte mit den Coupons längst gedruckt und ausgeliefert. cwa