Nur ein Angeklagter gesteht beim van-Ameren-Prozess

Von Martina Ricken

In Aurich hat der Prozess gegen die drei mutmaßlichen Brandstifter von Emden begonnen. Sie hatten Feuer gelegt, um einen Einbruch zu vertuschen - glaubt die Staatsanwaltschaft.

Emden/Aurich Der Prozess um den Einbruch ins Emder Freibad mit anschließender schwerer Brandstiftung, bei der zwei Millionen Euro Schaden entstand, lockte einige Emder Bürger zum Landgericht Aurich. Vertreten waren auch mehrere Fernsehsender. Die Kameras bekamen von den drei Angeklagten aber nicht viel zu sehen. Die beiden Heranwachsenden und der erwachsene Angeklagte verbargen ihre Gesichter hinter Aktendeckeln und anderen Utensilien. Die beiden Hauptangeklagten zeigten sich zudem schweigsam. Nur der 19-jährige Emder, der wegen Beihilfe zum Einbruchdiebstahl angeklagt ist, gab ein Geständnis ab.

Ein Fenster aufgehebelt

Zunächst hatte aber die Staatsanwältin das Wort. Sie verlas die Anklageschrift, die sich vor allem mit den beiden Hauptangeklagten, 18 und 26 Jahre alt, befasst. Die beiden sollen – nach einem zuvor gemeinsam gefassten Tatplan – am 11. Juli vergangenen Jahres ins das Emder van-Ameren-Bad eingebrochen sein, indem sie zunächst ein Fenster aufhebelten. Der Weg führte sie laut Anklage zunächst in das Büro des Schwimmmeisters, wo sie aber nicht die erhofften Schlüssel für die übrigen Räumlichkeiten fanden. Danach sollen sie in die Umkleideräume und den Kassenraum eingestiegen sein, wo sie einen kleinen Tresor stahlen. Insgesamt sollen sie 1100 Euro erbeutet haben.

Um ihre Spuren zu verwischen, so fuhr die Staatsanwältin fort, legten die beiden Angeklagten Feuer. Sie sollen dabei einen kleinen Kanister mit Benzin, den sie in einem Abstellraum fanden, als Brandbeschleuniger benutzt haben.

Der Dritte im Bunde soll danach angerufen worden sein, um die Hauptangeklagten abzuholen. Ja, er sei in der Nacht hingefahren und habe in der Nähe des Freibades gewartet, sagte der geständige Emder aus. Da der Anruf mitten in der Nacht gekommen sei, habe er geahnt, dass die Hauptangeklagten irgendwas gemacht hätten. In seiner Vermutung fühlte er sich bestätigt, als er bei den Mitangeklagten Handschuhe und Mützen gesehen habe.

Auch in die IGS eingebrochen

Der 19-Jährige fuhr die Mitangeklagten nach eigenen Angaben zur IGS. Auch dort soll es einen Einbruch gegeben haben. Danach ging es weiter in ein Wäldchen, wo die beiden Hauptangeklagten den mitgenommenen Tresor knackten. Für seinen Fahrdienst habe er 200 Euro erhalten, gab der Emder an. „Auf der Rückfahrt wurde ich gefragt, ob ich Gutscheine für das Freibad haben will“, erzählte der Emder.

Von dem Brand habe er nichts gewusst. „Das habe ich erst am nächsten Morgen erfahren, als ich auf mein Handy schaute und auf allen Seiten etwas über den Brand zu lesen war“, berichtete der 19-Jährige. Er habe einen Screenshot gemacht und an einen der Angeklagten weitergeleitet. „Ich habe gefragt, ob die was damit zu tun haben“, so der Emder. „Er sagte, ‚nee, rede nicht darüber übers Handy‘.“

Mit der Verlesung dieser Anklage hatte die Staatsanwältin ihre Aufgabe aber noch nicht erledigt. Denn es gab noch eine zweite Anklage gegen den 18-jährigen Hauptangeklagten. Darin wird ihm zur Last gelegt, im Oktober 2022 gemeinsam mit einem anderen Mittäter zwei Einbruchdiebstähle in Oldenburg begangen zu haben. So soll er in der Nacht des 21. Oktober 2022 eine Scheibe eines Restaurants eingeschlagen und rund 2200 Euro gestohlen haben. Nur drei Tage später hat er wiederum mit dem Mittäter eine Grundschule heimgesucht und verwüstet.

Für den weiteren Prozessverlauf und vor allem das Strafmaß könnte noch eine Rolle spielen, dass die 1. Große Jugendkammer die Anklage mit einem rechtlichen Hinweis zugelassen hat. „Für die erste Anklage kommt auch eine besonders schwere Brandstiftung in Betracht, teilte Richter Bastian Witte mit. Damit würde sich die Mindeststrafe von einem Jahr auf zwei Jahre erhöhen.

Der Prozess wird fortgesetzt.