Ostfriesland: Keine Verbote für Feuerwerk. Doch die Polizei warnt.

Von Stefan Bergmann,Thomas Strünkelnberg, dpa

Feuerwerk - schön anzuschauen. Doch die Kritiker werden lauter.

Ostfriesland Von wegen ruhiger Jahreswechsel: Nach einem Jahr voller großer und kleiner Krisen wollen die Menschen offenbar einen lautstarken Schlusspunkt setzen. Die Behörden sind alarmiert.

Seit Freitag darf in Deutschland Feuerwerk verkauft werden – und davon profitieren auch die Holländer. In Scharen pilgerten sie nächtens über die Grenze bei Leer, um sich mit der in Deutschland billigeren Pyrotechnik einzudecken.

Die Diskussion um Feuerwerksverbotszonen hat inzwischen auch Ostfriesland erreicht – jedoch ohne Wirkung. Allein die Insel Langeoog ruft erneut dazu auf, auf Feuerwerkskörper zu verzichten, und zwar auch da, wo es erlaubt ist. In den Gebieten des Nationalparks ist es eh verboten, nicht nur auf Langeoog. Doch in Aurich, Emden, Norden heißt es: Feuer frei.

Verbot in Hannover

Die Landeshauptstadt Hannover – und einige andere Städte – haben dagegen Verbotszonen ausgewiesen in den Innenstädten oder diese noch einmal erweitert. In Hannover war es im vergangenen Jahr zu Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Das Ergebnis: In weiten Teilen der Innenstadt ist das Mitführen von Knallwerk nun verboten. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren.

In der Silvesternacht vor einem Jahr gab es an mehreren Orten Niedersachsens Angriffe mit Feuerwerkskörpern und auch verletzte Einsatzkräfte. Den Angaben zufolge wurden 25 verletzte Frauen und Männer gezählt, darunter 22 Polizeibeamte, zwei Feuerwehrkräfte und eine Rettungskraft.

Polizei warnt vor Früh-Zünder

Ein Problem, das jeder kennt und auch hört: Sind die Knaller erst mal im Haus, werden sie auch gezündet. Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund warnte deswegen am Sonntag eindringlich: Das Abbrennen der Böller ist erst am Silvestertag erlaubt und auch am Neujahrstag. Die möglichen Geldbußen sind drakonisch, werden aber wohl faktisch nie angewendet: 50000 Euro Strafe. Die Polizei Aurich droht mit einem – realistischeren – Ordnungswidrigkeitsverfahren.