Polizei im Altkreis Norden zählt weniger Straftaten
Die Aufklärungsquote steigt minimal an – Es gibt einen deutlichen Zuwachs bei häuslicher Gewalt und das hat einen besonderen Grund
Stellten die Kriminalstatistik für das vergangene Jahr vor (v. l.): Ingo Brickwedde (Leiter Polizeikommissariat Norden), Birthe Schoon (Sachbearbeiterin für Gewaltstraftaten und häusliche Gewalt) und Michael Pape (Leiter Ermittlungsdienst).
Norden Im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Norden ist die Anzahl der Straftaten im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 175 Taten gesunken. Das geht aus der gestern vorgestellten polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr hervor. Die Aufklärungsquote des Polizeikommissariats Norden ist im Vergleich zu 2023 weiterhin auf einem hohen Niveau und steigerte sich um 0,14 Prozent auf 68,40 Prozent. Sie liegt erneut deutlich über dem Landesdurchschnitt von 62,77 Prozent. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 3167 Taten der 4630 registrierten Straftaten aufgeklärt werden.
Rückläufig sind im vergangenen Jahr die Zahl der Einbrüche. Gleiches gilt für Taschendiebstähle. Entgegen dem letztjährigem Trend ist die Zahl wieder rückläufig (-35,59 Prozent) und sank von 59 Taten im Jahr 2023 auf 38 Taten im vergangenen Jahr.
Auffällig ist dagegen der Anstieg im Bereich der häuslichen Gewalt. Hier wird eine steigende Entwicklung um 89 Taten (+39,38 Prozent) festgestellt. Insgesamt wurden vergangenes Jahr 315 Fälle gezählt (Vorjahr 226). Parallel steigen die Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, in der Regel gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote beziehungsweise Betretungsverbote, von acht Taten in 2023 auf 29 Taten in 2024 (+262,50 Prozent). Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass es eine neue bundeseinheitliche Definition für den Bereich der häuslichen Gewalt gibt. Somit werden Taten nicht mehr allein auf Vorfälle in einer Partnerschaft berücksichtigt, sondern beziehen jegliche Familienkonstellationen mit ein. Gleiches gilt für ausgeübte psychische Gewalt, beispielsweise wenn das Opfer in eine Abhängigkeit vom Täter gebracht wurde.