Spaßvogel überklebt Verkehrsschild im Neuen Weg in Norden
Die Systematik, wie Fußgängerbereiche zu beschildern sind, gibt der Gesetzgeber vor
Norden Da hat ein Norder Bürger oder eine Norder Bürgerin Gutes im Sinn und schießt dabei über das Ziel hinaus. Der Neue Weg als Fußgängerzone ist seit Jahren für den Radverkehr gesperrt. Eine Ausnahme gibt es für die Zeit zwischen 19 Uhr und 10 Uhr, dann darf auch hier gefahren werden. Außerhalb gilt: Wer sein Rad liebt, der schiebt.
Weil diese Beschilderung offenbar wenig Beachtung findet, hatte eine bislang unbekannte Person zur Selbsthilfe gegriffen und am unteren Ende des Neuen Wegs täuschend echte Verkehrsschilder als Aufkleber über die eigentliche Beschilderung geklebt. Aus „Radverkehr frei 19 bis 10 Uhr“ wurde sodann „Radverkehr verboten 10 bis 19 Uhr“. Diese gänzlich andere Optik – ein rotes Verbotsschild zieht mehr Blicke auf sich als ein schwarzes Fahrrad auf weißem Grund – zeigte offenbar Wirkung, denn es konnte beobachtet werden, das vermehrt Radfahrer abstiegen und schiebend durch den Neuen Weg flanierten. Aufgabe also erfüllt?
Mitnichten, wie die Stadt Norden auf Anfrage mitteilt. „Die jetzt dargestellte „Beschilderung“ ist falsch. Der Gesetzgeber gibt vor, dass „Radfahrer frei“ mit der zeitlichen Vorgaben „19-10 h“ zu beschildern ist. Aufkleber sind in der Weise auch nicht retroreflektierend, was zwingend erforderlich ist.“ Insofern dürfe eine abweichende Beschilderung wie in diesem Fall auch nicht getestet werden. Weiter heißt es: „Die Systematik, wie Fußgängerbereiche zu beschildern sind (inkl. der Verkehrsteilnehmer, die zulässig sind), gibt der Gesetzgeber vor. Hiervon darf verkehrsbehördlich nicht abgewichen werden.“ Folgerichtig hat der Bauhof der Stadt die Aufkleber bereits nach wenigen Tagen wieder entfernt.