Sturmschäden bilden die Ausnahme auf der Fähre
Der Transport von Kraftfahrzeugen auf Fähren ist in der Regel ungefährlich, aber wer zahlt, wenn doch etwas passiert?
Sturmbedingte Schäden am eigenen Auto auf der Fähre sind selten – bei der AG Reederei Norden-Frisia sind solche bislang noch nie entstanden. Archivfoto
Norden Mit dem eigenen Auto nach Norderney oder Borkum – was bei normalen Witterungsbedingungen völlig unproblematisch ist, kann bei stürmischer See und entsprechenden Winden für unliebsame Situationen sorgen. Denn wer haftet, wenn sturmbedingt die auf den Decks geparkten Autos in Bewegung geraten und sich gegenseitig berühren?
Grundsätzlich gilt für den Versicherungsschutz von Teil- und Vollkaskoschäden auf einer Fähre dasselbe wie an Land. Wer vollkaskoversichert ist, kann also die Beschädigung durch einenUnfall an Bord über seine Vollkaskoversicherung regulieren. Das teilt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf KURIER-Anfrage mit.
Ob und inwieweit der Schaden auch als Sturmschaden und damit als Teilkaskoschaden anerkannt wird, der keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten hat, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Dafür muss der Sturm unmittelbar das Fahrzeug beschädigen.
Der Nachweis beziehungsweise die Prüfung, ob zum fraglichen Zeitpunkt ein Sturm – das bedeutet mindestens Windstärke acht – herrschte, kann problemlos über die Wetterdienste und das Schiffstagebuch geführt werden. Laut GDV haftet grundsätzlich auch der Reeder nach den Vorschriften der Paragrafen 498ff Handelsgesetzbuch (HGB, Haftungsgrund), er kann diese Haftung aber gemäß Paragraf 504 HGB (Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden) begrenzen.
Doch wie häufig kommt es überhaupt vor, dass Kraftfahrzeuge beim Transport auf einer Fähre verrutschen und beschädigt werden? Anke Wolff ist Sprecherin der AG Reederei Norden-Frisia und teilt auf Anfrage mit, dass derartige Schäden in der langjährigen Geschichte der Reederei bislang nicht vorgekommen sind. Das hat natürlich verschiedene Gründe, angefangen bei der Tatsache, dass bei extremer Wetterlage der gesamte Fährverkehr eingestellt wird. Auch ist der Routenverlauf noch einigermaßen geschützt durch die vorgelagerten Inseln und – für Wolff ein nicht unerheblicher Grund – zusätzlich ist jeder Autofahrer selbst für die Sicherung seines Kfz verantwortlich. Bedeutet: Gang rein, Handbremse ziehen. „Wer sein Auto ordnungsgemäß parkt, braucht sich keiner Sorgen machen“, sagt Wolff. Auch können Autos nicht über Bord verloren gehen, eine umlaufende Reeling sowie geschlossene Klappen vorn und hinten am Schiff verhindern dies.
Sieht die Situation bei den großen Fähren, die zum Beispiel nach Skandinavien oder Großbritannien verkehren anders aus? Nein, sagt der GDV. Hier werden zwar je nach Schiffstyp und Reederei die Autos gelascht, also am Schiffsboden festgebunden, doch auch hier seien „Schäden durch verrutschende Autos auf Fähren ausgesprochen selten“. Im Schadenfall sollten Betroffene sich umgehend mit ihrem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen und nach Möglichkeit den Schaden gut dokumentieren. In Zeiten des allgegenwärtigen Smartphones in der Regel eine unproblematische Aufgabe, rät der GDV.