Teurer Halt an Norder Bushaltestelle

Von Christian Walther

Außerhalb der Schulzeiten wird das Parken vor dem Amtsgericht nicht geduldet

Die Bushaltestelle vor dem Amtsgericht könnte theoretisch Platz für bis zu zehn Pkw bieten.

Heribert Schnitzler aus Hage ist Mitglied der Kantorei der Ludgeri-Gemeinde und als solcher kommt er regelmäßig zur Probe am Dienstagabend ins Gemeindehaus an der Norddeicher Straße. Ihm gleich tun es weitere Mitglieder des Chores – die meisten kommen mit dem Auto. So auch Heribert Schnitzler, der Mitte Juni auf der dem Gemeindehaus gegenüber liegenden Straßenseite vor dem Amtsgericht geparkt hat.

Doch er hat die Rechnung ohne die Stadt Norden gemacht. Obwohl der letzte reguläre Bus an Schultagen um 16.05 Uhr die besagte Haltestelle verlässt, kassierte der Hager eine schriftliche Verwarnung und musste dafür 55 Euro berappen. „Mir ist bewusst und soll auch nicht bestritten werden, dass an Bushaltestellen das Parken untersagt ist. Ich weiß aber ebenso gut, dass nach 17 Uhr keine Busse mehr dort halten“, schreibt Schnitzler an die KURIER-Redaktion und fügt hinzu, dass „mit Sanktionen auf Verstöße reagiert werden soll, was aber davon abhängig ist, welch tatsächlicher Schaden entstanden ist“.

Und diesen erkennt der Hager hier nicht – im Gegenteil. „Dem Fachdienst müssten die Probezeiten des Chors bekannt sein. Richten sich derartige Aktionen gezielt gegen den Chor oder ist die Stadt Norden derart klamm, dass sie zur Rettung solche Maßnahmen ergreifen muss?“

Auf KURIER-Nachfrage teilt die Stadtverwaltung mit, warum an dieser vermeintlich ungenutzten Haltestelle kontrolliert werde und weshalb es keine temporären Ausnahmezeiten gibt: „Das Freigeben zum Parken [in schulfreien Zeiten; Anm. d. Red.] entsprechender Bereiche ist verkehrsrechtlich zwar möglich, aber immer mit dem Risiko verbunden, dass sich geparkte Fahrzeuge auf der Busspur befinden, sobald der Busverkehr wieder stattfindet.“ Man riskiere also, dass auch zu Schulzeiten dort geparkt werde und kosten- und zeitintensive Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden müssten. Zudem werde die Haltestelle unregelmäßig als Ersatzhalt genutzt, wie beispielsweise jetzt beim Sommermarkt.

Bürgern wird stattdessen die Nutzung des Parkplatzes vor der Alten Backstube empfohlen, der werktags ab 17 Uhr kostenfrei sei. „Dieser Weg ist den Chormitgliedern zuzumuten.“ Und zur Höhe des Verwarngeldes teilt die Stadt abschließend mit, dass dieses im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt ist und keinen Spielraum zur Änderung erlaube.