Verspäteter Angeklagter schweigt

Von Hauke Eilers-Buchta

Norden Vor dem Amtsgericht Norden begann am Dienstag der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann aus Hesel. Ihm wird zur Last gelegt, im April und Juli des vergangenen Jahres schwere Diebstähle in Großheide und Berumerfehn begangen zu haben. Die Verhandlung startete mit einer gut halbstündigen Verspätung: Der Angeklagte befand sich noch auf der Fahrt zum Gericht; er gab eine Reifenpanne als Grund für die Verspätung an. Dass das Gericht an diesem Tag nicht viel weiterkam, lag allerdings nicht nur am Angeklagten selbst, der sich nicht zu den ihm vorgeworfenen Taten äußern wollte, sondern auch an den vorgeladenen Zeugen. Lediglich einer von vier eingeplanten Zeugen erschien vor Gericht. Dieser konnte dann aufgrund der Sachlage unverrichteter Dinge wieder gehen.

Im April 2022 soll sich der Angeklagte in Berumerfehn durch eine Katzenklappe Zugang in das Wohn- und Geschäftshaus eines Malerbetriebs verschafft haben. Anschließend soll er dort vier Stangen Zigaretten sowie 160 Euro in bar entwendet haben. Im Juli desselben Jahres soll der Angeklagte weiterhin in einen Imbisswagen in Großheide eingedrungen sein, nachdem er sich mit einem mitgebrachten Meißel und Bohrhammer Zugang verschafft hatte. Dort sollen unter anderem tiefgefrorene Schnitzel und weitere Lebensmittel für den eigenen Gebrauch gestohlen worden sein.

Verteidiger berichtet

von Drogensucht

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußerten sich der Angeklagte und sein Verteidiger anschließend nicht. Dafür nutzte die Verteidigung des Mannes die Gelegenheit, über die Drogenabhängigkeit des Angeklagten, der zur Tatzeit in Großheide lebte, sowie über dessen private Situation während der ihm vorgeworfenen Straftaten zu berichten. Demnach sei der Angeklagte zu dieser Zeit schwer drogenabhängig gewesen und habe täglich mehrere Gramm Amphetamine in Form von Speed sowie Cannabis konsumiert. Dies führte den Ausführungen zufolge zu schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen. Es sei „offensichtlich“, so der Pflichtverteidiger, dass er somit nichts dazu sagen könne, wie der Angeklagte seine Drogensucht finanziert habe. Die Kosten dafür lagen laut Überschlag des Richters in etwa bei 1200 Euro im Monat. Dabei seien laut Verteidigung auch Aspekte wie Mietzahlungen in den Hintergrund gerückt.

Ehefrau akzeptiert

Drogen nicht mehr

In seiner Zeit in der Justizvollzugsanstalt in Meppen sei der Angeklagte allerdings abstinent gewesen und inzwischen „akzeptiert meine Frau den Konsum nicht mehr so“, ergänzt der Angeklagte. Im April 2022 seien er und seine Familie, mit seiner Ehefrau hat der Angeklagte eine 20-jährige Tochter und einen 17 Jahre alten Sohn, obdachlos geworden und hätten dann erst einmal bei Freunden in Halbemond gewohnt. Durch die Begleitung eines TV-Senders bis Ende vergangenen Jahres habe die Familie dann eine Wohnung in Hesel gefunden, in der während der Haft des Angeklagten die Ehefrau mit dem Sohn bereits wohnte und nun auch der Angeklagte lebt. In Zeiten der erzwungenen Abstinenz, weil für die Drogen kein Geld da war, habe der Angeklagte nach eigener Aussage seine „Familie niedergemacht und hatte schlechte Laune“. „Waren die Drogen wieder da, fiel der Stress ab“, ergänzt der Verteidiger.

Letztlich einigten sich Gericht und Verteidigung darauf, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellen zu lassen. Dagegen hatte auch die Staatsanwaltschaft keine Einwände, sodass die Verhandlung bis zur Begutachtung ausgesetzt wird. Gegen die nicht erschienenen Zeugen des Prozesses wird das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen, sollten keine triftigen Gründe für das Fernbleiben vorliegen.