Warum im Burggraben alles so bleibt, wie es ist
Im Burggraben bleibt alles wie gehabt.
Norden Im Burggraben in Norden bleibt alles wie gehabt. Tagsüber gilt als Höchstgeschwindigkeit 50 Kilometer pro Stunde, nachts zwischen 22 und 6 Uhr gelten 30 Kilometer pro Stunde. Lkw dürfen weiterhin die Straße befahren. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung im Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit am Montagabend. Einzig Andreas Hartig (Grüne) stimmte für eine weitere Begrenzung, die aber laut Fachdienstmitarbeiter Lars Carstens nicht zulässig sind.
Um eine entsprechende Verkehrsbeschränkung anordnen zu dürfen, die auch einer juristischen Prüfung standhält, seien verschiedene Faktoren Voraussetzung. Zum einen muss es eine qualifizierte Gefahrenlage nach Paragraf 45 Absatz neun Straßenverkehrsordnung (StVO) geben, des Weiteren müssen die Voraussetzungen des seit 2019 geltenden Ministerialerlasses erfüllt sein. Zuletzt müsse es die Funktion der Straße zulassen. All das sei im Burggraben nicht gegeben, so Carstens.
Als qualifizierte Gefahrenlage kann zwar der Lärmpegel herangezogen werden – entsprechende Messungen ergaben aber Werte unterhalb des Grenzwertes. Des Weiteren hat die Straße auch aufgrund der Historie eine Verteilerfunktion, sodass auch Lkw-Verkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Demnach bestehe die vorhandene Regelung aus dem Jahr 2021 unverändert weiter.
Einig waren sich die Ausschussmitglieder aber in einer Sache: Es sollen geschwindigkeitsüberwachende Displays („Smileys“) im Burggraben installiert werden, um die Fahrzeugführer bei ihrer Geschwindigkeit zu sensibilisieren.