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2. November 2020, 16:14 Uhr

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IHK: Zweiter Lockdown bedroht Existenzen im Gastgewerbe

Kammer fordert Bund und Land auf, die Schließungsanordnung für Restaurants und Hotels zu revidieren.

Lesedauer: ca. 1min 53sec
Die Gastronomie fährt für einen Monat runter.

Die Gastronomie fährt für einen Monat runter. © Bruns ubr

Emden – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg befürchtet existenzbedrohende Auswirkungen für das Gastgewerbe durch den neuerlichen Lockdown. Die für den Monat November verkündete Schließung von Hotels, Gaststätten und Restaurants sei in dieser Form nicht gerechtfertigt, da von diesen Betrieben nachgewiesenermaßen kaum Infektionen ausgingen.

In einer Sitzung des IHK-Ausschusses für Tourismus, Hotel- und Gaststättengewerbe trafen die angekündigten Maßnahmen für die Branche auf einhellige Ablehnung. „Hotels und Gaststätten haben bisher schon in einem besonderen Maße unter den Corona-Einschränkungen gelitten. Jeder dritte Betrieb sieht bereits jetzt seine Existenz gefährdet“, so Ausschussvorsitzender Stefan Fröhlich (Norden-Norddeich). Dabei hätten Hotels, Gaststätten und Restaurants nach den Komplettausfällen im Frühjahr in der Sommersaison endlich wieder Umsätze erwirtschaften können. Dieses zarte Pflänzchen werde durch die verordnete Schließung im November wieder zunichte gemacht.

Fröhlich weiter: „Alle bisherigen Untersuchungen belegen, dass es im Gastgewerbe keine besondere Infektionsgefahr gibt – im Gegenteil: Für die Betriebe des Gastgewerbes ist Hygiene ein selbstverständlicher, eingeübter und elementarer Bestandteil des Arbeitsalltags.“ Für das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft entschieden die nächsten Wochen darüber, wie hoch der Anteil der Betriebe sein werde, die die Pandemie überstehen könnten.

Die Betriebe brauchen nach Auffassung der IHK jetzt Unterstützung durch umsichtiges und angemessenes staatliches Handeln. Es sei im Übrigen zweifelhaft, ob der Lockdown im Gastgewerbe einer rechtlichen Überprüfung standhalte. IHK-Präsident Bernhard Brons sprach sich dafür aus, bei einer Revision der Corona-Beschlüsse das strikte Betriebsverbot für das Gastgewerbe anzupassen. So gebe man den Betrieben wieder die Möglichkeit, Umsätze zu erwirtschaften. Bis dahin müssten staatliche Hilfen die Umsatzverluste kompensieren. „Dabei ist es jetzt ganz wichtig, dass die Hilfen ohne große bürokratische Hürden schnell in den Betrieben ankommen“, betont Bernhard Brons.

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