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Vergewaltigung eines Mädchens im alten „Deutschen Haus“: Sechs Jahre Haft

Er lockte ein Mädchen in die Ruine: Dort vergewaltigte der 29-Jährige die 13-Jährige zweimal. Vom Gericht bekam er jetzt die Quittung: Er muss für die Taten sechs Jahre in Haft. Doch die meiste Zeit davon wird er in einer Entziehungsanstalt verbringen.

Lesedauer: ca. 2min 41sec
Das alte „Deutsche Haus“ in Norden. Hier wurde eine 13-Jähre zweimal vergewaltigt

Das alte „Deutsche Haus“ in Norden. Hier wurde eine 13-Jahre zweimal vergewaltigt © Ute Bruns

Norden Einen echten Albtraum erlebte ein 13-jähriges Mädchen im vergangenen Februar. Ein 29-Jähriger lockte sie in Norden in eine Hotelruine am Neuen Weg, schlug und vergewaltigte sie zweimal. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn nun wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie zweifacher Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Alkohol- und Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Bevor der Norder die Therapie antreten kann, muss er vorweg ein Jahr Haft im Gefängnis verbüßen. Er bleibt zunächst weiterhin in Untersuchungshaft.

„Am unteren Rand“

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Sechs Jahre sind ein durchaus faires Ergebnis und am unteren Rand. Denn das sind wirklich schwere Taten in dunkler Ruine. Das ist nicht weit entfernt von dem, was man sich gemeinhin als Vergewaltigung vorstellt. Das ist vergleichbar mit ‚im Park hinters Gebüsch gezogen‘“, sagte Richter Bastian Witte.

Vergewaltigung in der Hotelruine

Der Angeklagte hatte sich am Tattag mit einer ganzen Clique am Norder Bahnhof aufgehalten, nachdem er sich eine Flasche Wodka gekauft hatte. Auch die 13-Jährige gehörte zu der Clique. Dann lockte er sie in die Hotelruine, schlug ihr ins Gesicht und vergewaltigte sie. Nachdem beide das ehemalige Hotel wieder verlassen hatten, fiel der 13-Jährigen auf, dass sie ihren Rucksack vergessen hatte und ging zurück. Der Angeklagte folgte ihr und vergewaltigte sie erneut auf verschiedene Weise. Das Handy, mit dem sie hätte Hilfe herbeirufen können, schlug er dem Mädchen aus der Hand.

Der Angeklagte, der zur Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden und nach eigenen Angaben auch Drogen genommen hatte, wurde von der Kammer trotz des Rausches nicht als vermindert schuldfähig angesehen. „Die Handlungen waren geplant und durchdacht“, begründete Richter Witte diese Entscheidung.

Ein Geständnis half ihm

Zugunsten des Norders wurde berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt und dem Mädchen die Aussage vor Gericht erspart hatte. Allerdings gab er an, sich an den Hergang der Sexualstraftaten nicht erinnern zu können. „Das wird so stimmen, wenn das Mädchen es sagt“, räumte er die Taten dennoch ein. Die Erinnerungslücke kaufte ihm das Gericht nicht in vollem Umfang ab. „Das glauben wir Ihnen nur halb. Es ist wohl ein stückweit so, dass Sie es nicht gerne erzählen. Das ist auch verständlich. Sie wussten aber so viele Sachen drum herum“, erklärte der Vorsitzende die Zweifel der Kammer. Die gab es auch in Bezug auf die Angaben des Angeklagten zum Drogen- und Alkoholkonsum zur Tatzeit. „Sie haben da etwas überzeichnet, meinen wir“, stellte Richter Witte den Standpunkt des Gerichts klar.

„Das ist Ihre letzte Chance“

Es gab vom Vorsitzenden aber auch mahnende Worte: „Das ist für Sie ein die letzte Chance. Eine Therapie werden Sie voraussichtlich nicht noch einmal bekommen. Sie müssen sehen, dass es funktioniert und Sie in eine andere Richtung abbiegen können.“ Auch auf die besorgte Frage des Angeklagten nach den Plädoyers, ob er denn nun in Sicherungsverwahrung komme, nahm Richter Witte Bezug. „Diese Verurteilung ist durchaus geeignet, bei Wiederholung einer Sexualstraftat in Sicherungsverwahrung zu kommen“, hielt der Vorsitzende dem Angeklagten vor Augen.

Der Norder nahm das Urteil sofort an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, wurde die Entscheidung des Landgerichts sofort rechtskräftig.

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Erstellt:
27. September 2023, 13:37 Uhr

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