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14. November 2024, 16:20 Uhr

Horrortrip: 29-Jähriger hält Beifahrer gefangen

Der Mann aus Upgant-Schott wollte das Handy durchsuchen und schlägt zu – eine Strafe gibt es aber nicht

Lesedauer: ca. 2min 00sec
 Der 29-Jährige wollte das Handy des Beifahrers kontrollieren.

Der 29-Jährige wollte das Handy des Beifahrers kontrollieren. © Bruns ubr

Upgant-Schott Aus einer entspannten Rundfahrt am Abend wurde ein Horrortrip für den Beifahrer: Ein 29-jähriger Mann aus Upgant-Schott muss sich vor dem Amtsgericht Norden verantworten, weil er seinen Beifahrer mit Gewalt ins Auto einsperrte, ihn überfallen und mit weiteren Taten bedroht hatte. Doch eine Verurteilung gibt es nicht.

Der Arbeitslose wollte sich, eigener Aussage nach, mit einem Mann aus Rechtsupweg treffen, um abends herumzufahren, zu reden und zu rauchen. Nach der Fahrt sollte der Angeklagte den Rechtsupweger nach Hause bringen. Laut Staatsanwaltschaft gab der Mann aber Gas und fuhr an dem Haus vorbei. Dann forderte er seinen Beifahrer unter Androhung von Gewalt dazu auf, das Handy auszuhändigen, um es zu kontrollieren. Der Täter habe gedacht, dass der Rechtsupweger auf seinen Namen im Internet Sachen bestellt habe. Das Opfer konnte sich aus dem Auto befreien und Abstand zu dem Angeklagten gewinnen. Doch der 29-Jährige folgte ihm und holte ihn schließlich ein. Dann schlug der Täter dem Beifahrer mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Mit Gewalt nahm er das Handy an sich und kontrollierte es ungefähr eine halbe Stunde lang. Dabei soll er wohl dem Rechtsupweger gedroht haben. „Du wirst heute Nacht sterben“, wie die Staatsanwaltschaft aus den vorliegenden Protokollen entnahm.

Nach der Kontrolle des Handys brachte der Angeklagte den Mann nach Hause.

Ein Gutachten, welches nach der Tat durchgeführt wurde, hat ergeben, dass der Angeklagte aufgrund von Drogenkonsum Wahrnehmungsstörungen hatte und unter Verfolgungswahn litt. Als Jugendlicher soll dieser bereits Berührungspunkte mit Betäubungsmitteln gehabt haben: Seit 2021 konsumierte er bis zur Tat im März 2022 regelmäßig. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Mann unter einer Psychose und einer Realitätsverkennung leidet.

Die Bewertung der Experten kommt zu dem Schluss, dass der 29-Jährige aufgrund der Psychose und den Wahrnehmungsstörungen schuldunfähig ist. Auf Grundlage des Gutachtens wurde der Angeklagte freigesprochen. Empfohlen wurde ihm allerdings eine monatliche Therapie für zwei Jahre.

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