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24. November 2025, 06:06 Uhr

81-Jährige legt Revision gegen Totschlag-Urteil ein

Nur weil der Anwalt der Nebenklage stutzig wurde, kam es überhaupt zum Prozess

Lesedauer: ca. 2min 23sec
Bereits die Rettungssanitäter hatten beim Eintreffen ein „komisches Gefühl“, dass etwas nicht stimmen könne. Archivfoto

Bereits die Rettungssanitäter hatten beim Eintreffen ein „komisches Gefühl“, dass etwas nicht stimmen könne. Archivfoto ©

Die 81-jährige Auricherin, die das Landgericht Aurich am 11. November wegen Totschlags an ihrem 87-jährigen Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilte, hat gegen die Entscheidung der Schwurgerichtskammer Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Verfahren hätte beinahenicht stattgefunden Damit wird ein Strafverfahren fortgeführt, zu dem es beinahe nicht gekommen wäre. „Die Gesellschaft ist dem Nebenklageanwalt zum Dank verpflichtet. (...).
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