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2. November 2020, 12:16 Uhr

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Ab diesem Montag gelten die neuen Corona-Regeln

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gibt es ab diesem Montag einen sogenannten „Lockdown light“. Vieles ist nicht mehr gestattet, aber einiges lässt die Verordnung doch zu.

Lesedauer: ca. 3min 05sec
Gaststätten und Restaurants müssen seit Montag wieder schließen.

Gaststätten und Restaurants müssen seit Montag wieder schließen. © Bruns ubr

Ostfriesland - Ab diesem Montag sind Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche sollen vermieden werden.

Die Zahl der gemeinsam in einer Gruppe in der Öffentlichkeit zulässigen Personen wird auf zehn Personen begrenzt. Ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahren. Damit können beispielsweise auch kleine Kinder aus mehr als einem anderen Haushalt mit von der Kita oder der Schule abgeholt werden oder mit auf den Spielplatz gehen.

Zugelassen sind nur noch Mund-Nasen-Bedeckungen, bei denen es sich um geeignete „textile oder textilähnliche Barrieren“ handelt, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringern. Ausdrücklich ausgeschlossen durch die Neufassung der Regel sind die sogenannten Visiere.

Auch bei privaten Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus oder im eigenen Garten dürfen ab Montag nur noch bis zu zehn Personen zusammenkommen. Diese zehn Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Hausständen kommen, es sei denn es handelt sich um enge Angehörige.

Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind generell verboten, wenn sie der Unterhaltung dienen. Ausnahmen macht der Gesetzgeber bei Veranstaltungen im beruflichen Kontext oder Vereinsvorstandssitzungen. Diese sind nur noch mit bis zu 50 Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn sichergestellt ist, dass diese jederzeit das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter einhalten und alle ihre Sitzplätze einnehmen. Solange die Teilnehmenden nicht sitzen, müssen sie eine Alltagsmaske tragen. Die zahlenmäßige Begrenzung gilt ausdrücklich nicht für Zusammenkünfte in Kirchen, Friedhofskapellen, Moscheen, Synagogen, anderen Glaubens- oder Gemeindehäuser sowie bei Beerdigungen.

Was ist geschlossen?

Restaurants und andere gastronomische Betriebe müssen schließen, ebenso Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken. Außer-Haus-Verkauf von Speisen bleibt möglich, gleiches gilt für Lieferdienste. Mensen, Cafeterien und Kantinen dürfen geöffnet bleiben. Öffnen dürfen auch Gastronomiebetriebe in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen, die der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen.

Schließen müssen hingegen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Kulturzentren, Museen, Bibliotheken, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Indoor-Spielplätze sowie Freizeit- und Amateursportanlagen, auch Schwimmbäder und Fitnessstudios. Verboten sind den ganzen November über auch touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten.

Während Friseursalons unter Hygieneauflagen geöffnet bleiben, müssen alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie zum Beispiel Kosmetikstudios, Tattoostudios, Solarien und Massagepraxen, schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, und Ergotherapie- und Logopädie sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiterhin möglich.

Reisebeschränkungen

Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Hotels oder Pensionen dürfen Übernachtungsangebote nur noch für notwendige Zwecke, wie etwa Dienst- oder Geschäftsreisen, zur Verfügung stellen. Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen für touristische Zwecke sind ab Montag in Niedersachsen nicht mehr gestattet. Reisende, die vor dem 2. November ihr Quartier bezogen haben, dürfen bleiben. Eigene Ferienwohnungen oder Ferienhäuser dürfen selbst benutzt werden, dies gilt auch für Dauercamper.

Einkaufen

Groß- und Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen, insgesamt geöffnet. Dabei müssen die Inhaber sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kitas

Kindertagesstätten und Schulen bleiben geöffnet. In den niedersächsischen Schulen wird weiterhin ein eingeschränkter Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler gefahren. Um den Infektionsschutz in den Schulen aber so hoch wie möglich zu halten, treten mit der neuen Verordnung ab Montag neue Regeln für den Schulbetrieb in Kraft.

Ordnet das Gesundheitsamt an einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) eine Infektionsschutzmaßnahme an, muss für 14 Tage auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Überschreitet Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 50 muss auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, so lange der Wert oberhalb dieser Marke liegt. Das ist derzeit im Landkreis Aurich und der Stadt Emden der Fall.

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