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30. Dezember 2023, 12:00 Uhr

Anklageerhebung nach Bombenanschlag in Wittmund

Bei der Explosion wurde ein Auto zerstört und ein Haus beschädigt

Lesedauer: ca. 1min 51sec
Anklageerhebung nach Bombenanschlag in Wittmund

Wittmund Die Staatsanwaltschaft Osnabrück will im Laufe des Januar 2024 die Anklage in Zusammenhang mit dem Bombenanschlag in Wittmund vorlegen. Der Sprengstoffanschlag zerstörte in den Abendstunden des 14. Mai einen hochwertigen PKW komplett und beschädigte zudem das Einfamilienhaus an der Ledastraße, vor dem das Auto geparkt war.

Bereits Ende Juni war der mutmaßliche Bombenleger, ein 19-jähriger Wittmunder festgenommen worden. Gegenüber den Ermittlern gestand er, den Sprengsatz gelegt zu haben. Das Amtsgericht Osnabrück erließ gegen den Heranwachsenden einen Haftbefehl, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Bei den Strafverfolgungsbehörden kam schnell der Verdacht auf, dass der 19-Jährige nicht aus eigenem Antrieb gehandelt hat. Die Ermittlungen, die unter der Leitung der bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen standen, erwiesen sich als sehr schwierig und zeitintensiv. Immer wieder stieß die Polizei auf eine Mauer des Schweigens. Doch die Ermittler der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund blieben hartnäckig. Aufgrund zahlreicher Durchsuchungen und verdeckter Maßnahmen gelang es ihnen am 24. November, auch den mutmaßlichen Auftraggeber zu fassen.

Bereits einen Tag zuvor hatte das Amtsgericht Osnabrück auch gegen den 26-Jährigen, der ebenfalls aus Wittmund stammt, einen Haftbefehl erlassen, der nach der Festnahme in Vollzug gesetzt wurde. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Deshalb liegen die Hintergründe und die Motivation für den Sprengstoffanschlag immer noch im Reich der Spekulation.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wird die beiden Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit voraussichtlich beim Landgericht Aurich anklagen. Die Zuständigkeit würde bei der Großen Jugendkammer liegen, da es sich bei dem 19-Jährigen um einen Heranwachsenden handelt. mari

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