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19. Juli 2023, 14:00 Uhr

Aurich: Drei Jahre Haft für Missbrauch der eigenen Enkelin

Lesedauer: ca. 2min 32sec
Aurich: Drei Jahre Haft für Missbrauch der eigenen Enkelin

Aurich Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wurde jetzt ein Rentner aus Aurich verurteilt. Ihm war sexueller Missbrauch an seiner 16-jährigen Enkelin vorgeworfen worden, die ihn besucht hatte. Mit dem Urteil folgte das Landgericht in etwa der Staatsanwaltschaft, die eine Haft von drei Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für eine siebenmonatige Freiheitsstrafe plädiert, zur Bewährung ausgesetzt.

Die Tat an sich war unstrittig, der Rentner hatte den Hergang an sich nicht abgestritten. Es ging um sexuellen Missbrauch an einem Abend im Juli 2021. Die Enkelin aus Fröndenberg war den dritten Tag bei ihrem Großvater zu Gast, als es an dem Abend zu den Übergriffen kam, war das Gericht überzeugt.

Entscheidend dafür, dass eine Vergewaltigung vorgelegen habe, sei, dass der Großvater das „Nein“ seiner Enkelin übergangen habe, hieß es bei der Urteilsbegründung. Schon zuvor habe es einen Zungenkuss gegeben, die junge Frau habe ausgesagt, dass sie in einer Schockstarre gewesen sei. Als ihr Großvater sagte: „Ich gehe weiter runter“, habe sie mit „Nein“ reagiert, und er habe geantwortet: „Du musst keine Angst haben.“

Auf die Aussagen des Verteidigers Arno Saathoff, dass die junge Frau unter einer Persönlichkeitsstörung leide, sagte Richter Witte: „Wir haben keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit!“ Dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Auch, dass die Nebenklägerin zwischenzeitlich den Raum verlassen habe, sei nicht ungewöhnlich in einer solchen Situation. Es sei eher „normal, dass Geschädigte das tun“.

Die Verteidigung hatte angedeutet, dass die Enkelin möglicherweise nach Genuss von Bier, „saurem Apfel“ und einem Kräuterschnaps alkoholisiert gewesen sei, und darauf verwiesen, dass eine Schockstarre von einer Stunde und 15 Minuten eher schlecht vorstellbar, dass sein Mandant auf einem Ohr taub sei und ein „Nein“ des Opfers vielleicht nicht gehört habe, sich die Klägerin zudem hätte wehren können.

Das Gericht ließ diese und weitere Einwände nicht gelten. Der Angeklagte und die Nebenklägerin hätten 0,0 Promille Alkohol gehabt, sagte Richter Witte, das tatsächliche Geschehen hätten beide eingeräumt, die Schockstarre sei nachvollziehbar: „Das hat sie sich nicht ausgedacht!“ Man habe die Psychotherapeutin gehört, es gebe keinerlei Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung.

„Wir haben ein Geheimnis“ – dieser Satz, den der Angeklagte am Ende des Übergriffs zu seiner Enkelin gesagt habe, sei ein typisches Täterverhalten. Ein Täter-Opfer-Ausgleich sei nicht zustande gekommen. Zwar habe der Angeklagte 5000 Euro überwiesen, aber „wenn das Opfer es nicht als friedensstiftenden Ausgleich annimmt“, dann sei er schlicht nicht möglich. Es bedeute, dass die Nebenklägerin die Entschuldigung nicht annehme: „Es ist nicht aus der Welt.“

Zu der Gesamt-Freiheitsstrafe von drei Jahren kam das Gericht, weil mehrere Tatbestände erfüllt waren. So hatte der Angeklagte Waffen im Haus, eine Tatsache, die der Richter auch in Zusammenhang stellte mit dem Missbrauch: „Das hat Angst ausgelöst“, erklärte er gegenüber dem Angeklagten und der Verteidigung. Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, auch wenn der Angeklagte vorher nicht straffällig geworden sei. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. ish

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