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5. Juli 2024, 14:33 Uhr

Auricher Wolf darf vorerst nicht erschossen werden

Gegen die Abschussgenehmigung wurde Widerspruch eingelegt – Bis zur Gerichtsentscheidung soll das Tier nicht entnommen werden

Lesedauer: ca. 1min 31sec
Der Wolf, der am Deich im Landkreis Aurich mehrere Schafe gerissen hat, soll vorerst nicht getötet werden.

Der Wolf, der am Deich im Landkreis Aurich mehrere Schafe gerissen hat, soll vorerst nicht getötet werden. ©

Aurich Der am Donnerstag zum Abschuss freigegebene Wolf im Landkreis Aurich darf vorerst nicht getötet werden. Gegen die Ausnahmegenehmigung sei Widerspruch eingelegt worden, teilte der Landkreis am Freitag mit. Außerdem sei beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt worden. Der Landkreis werde daher bis zur gerichtlichen Entscheidung das Tier nicht entnehmen lassen.

Zuvor hatte ein sogenannter Rissgutachter getötete Schafe und Lämmer aus dem ostfriesischen Landkreis Aurich untersucht und dabei einen Wolf als Schadensverursacher festgestellt. Weil der Wolf schon häufiger andere Tiere gerissen habe, sei mit weiteren Angriffen auf Weidetiere zu rechnen, hieß es.

Der Landkreis hatte zunächst auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Dezember verwiesen. Danach dürfen in Gebieten mit häufigen Wolfsrissen Schnellabschüsse von Wölfen erlaubt werden. Dazu genüge es, dass ein Wolf einmal einen zumutbaren Herdenschutzzaun überwunden und andere Tiere getötet habe. Die Abschussgenehmigung sei auf 21 Tage nach dem Rissereignis befristet und gelte nur im Umkreis von einem Kilometer um die betroffene Weide. (epd)

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