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3. Januar 2024, 11:00 Uhr

Ausgesetzte Hündin ist tot

Berumerfehn: Bei Minusgraden im Wald gefundenes Tier stirbt an Vorerkrankung

Lesedauer: ca. 2min 00sec
Ausgesetzte Hündin ist tot

Berumerfehn Anfang Dezember erschütterte ein trauriger Vorfall die Gemeinde Großheide. Im Wald in Berumerfehn wurde eine ausgesetzte Hündin gefunden – scheinbar über Tage an einem dünnen Baumstamm angebunden (der KURIER berichtete). Bei Frost und Schnee harrte das Tier aus, bis es letztlich gerettet wurde und im Tierheim Hage wieder aufgepäppelt wurde. Inzwischen ist bekannt: Die Akita-Mix-Hündin ist tot. Das bestätigte die Polizei. Allerdings, betont die Polizei, sei das Tier nicht aufgrund des Aussetzens gestorben, vielmehr gab es eine Vorerkrankung, die letztlich zum Tod geführt habe. Ebenso widerspricht die Polizei Gerüchten, dass die Hündin infolge gesteigerter Aggressivität eingeschläfert werden musste.

In den sozialen Netzwerken sorgte der Fall des Tieres für großes Aufsehen und viel Empörung. Teilweise riefen Kommentatoren zur Selbstjustiz auf, wollten den Halter selbst für eine Zeit im Wald anbinden – oder forderten noch weitere, vielfach illegale Maßnahmen.

Nach dem Fund des Tieres handelte die Polizei umgehend und ermittelte wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nachdem der frühere Halter der Hündin ermittelt werden konnte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. Zuvor hatte auch die Tierschutzorganisation Peta Maßnahmen ergriffen und eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt. Diese sollte an diejenige Person gehen, die Hinweise liefern konnte, die zur Aufklärung des Falls beitragen. Annika Lewald, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta, äußerte sich dazu: „Tagelang bei Frost alleine im Wald angebunden zu sein, muss unvorstellbares Leid bedeuten. Zum Glück wurde die Hündin rechtzeitig aufgefunden. Der oder die Halterin hätte zumindest so verantwortungsbewusst sein müssen, ein Tierheim um Hilfe zu bitten. Die Hündin im Wald ihrem Tod zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Den Fall hat inzwischen die Staatsanwaltschaft Aurich übernommen und sichtet und bewertet die Beweise. Bisher bleibt allerdings abzuwarten, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können jedoch mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

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