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14. Juni 2024, 06:00 Uhr

Begrünung soll in Nordengegen den Lärm helfen

Immer wieder muss die Stadt Norden einen Lärmaktionsplan aufstellen. So verlangen es die EU-Richtlinien. Nur eine Verpflichtung, etwas zu verändern, beinhaltet diese nicht.

Lesedauer: ca. 2min 30sec
Begrünung soll in Nordengegen den Lärm helfen

Der Lärmaktionsplan bietet weniger rechtliche Spielräume als erhofft. Das hat auch der Norder Bau- und Sanierungsausschuss am Dienstag festgestellt. Lediglich die Begrünung der Bahnhofstraße, die eine optische Verengung des Verkehrsraums bewirken soll, bleibt bestehen. Diese Arbeiten haben bereits vor einigen Wochen begonnen.

Unstrittig ist, dass vor allem die Anwohner des Burggrabens und der Bahnhofstraße unter dem Lärm leiden. Laut Gutachten sind insgesamt rund 1000 Norder von übermäßigem Lärm betroffen. Tagsüber sind es 897 Personen, die einem Lärmpegel von über 65 Dezibel ausgesetzt sind, 61 davon sogar über 75 Dezibel. Nachts sind ebenfalls 897 Personen Lärmpegeln von über 55 Dezibel ausgesetzt, 46 davon über 65 Dezibel. Diese Lärmbelastungen können laut Gutachten gesundheitsschädlich sein. Doch das Verkehrsrecht stellt ein Hindernis dar.

Lärmaktionsplan ohne rechtliche Wirkung

Eines, wurde von der Stadt Norden erneut klargestellt: Der Lärmaktionsplan bildet keine direkte Rechtsgrundlage für Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere nicht für Geschwindigkeitsreduzierungen. Für solche Maßnahmen ist eine spezifische Prüfung unter verkehrsbehördlichen Aspekten notwendig. Nach geltendem Recht dürfen Verkehrszeichen und -einrichtungen nur bei einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden. Im Burggraben wurde bereits vor Jahren aus Lärmschutzgründen ab 22 Uhr Tempo 30 eingeführt. Für weitergehende Maßnahmen reichten die Werte jedoch nicht aus.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, machte in ihrer Stellungnahme für die Norder Ortsumgehung (B72) deutlich: Fahrbahnbeläge werden bei Bedarf nach dem aktuellen Stand der Technik erneuert. Flüsterasphalt, wie offenporiger Asphalt (OPA), ist jedoch nicht vorgesehen, da er eine vollständige Änderung des Entwässerungssystems und des Fahrbahnoberbaus erfordern würde.

In Bezug auf Geschwindigkeitsreduzierungen wird die zuständige Verkehrsbehörde eine Stellungnahme abgeben. Die Landesbehörde wies jedoch darauf hin, dass Tempolimits auf Straßen wie der Ortsumgehung – also Straßen ohne direkte Anlieger und mit breitem Querschnitt – von den Fahrern kaum akzeptiert würden. Die Vermutung der Landesbehörde: Unabhängig von der Beschilderung würden sich nur wenige Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Lichtblick: Begrünung der Bahnhofstraße

Positives vermeldete der Norder Fachdienst für Umwelt und Verkehr: In der Bahnhofstraße sollen im Parkstreifen und Mittelstreifen zusätzliche Beete angelegt und insgesamt 45 neue Bäume gepflanzt werden. Dies verändert zwar nicht die Fahrbahnen, sorgt jedoch für eine optische Verengung des Straßenraums und verändert das Erscheinungsbild der Straße. Diese Arbeiten sind bereits im Gange.

Burggraben-Bewohner weiterhin stark belastet

Stadtbaurat Christian Pohl kündigte an, das Thema Tempo 30 auf der Stadtquerung im nächsten Verkehrsausschuss zu behandeln, wo weitere Maßnahmenvorschläge diskutiert werden sollen. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass das geplante Durchfahrtverbot schwer durchsetzbar sein wird.

Für die Bewohner des Burggrabens ist das entsprechend kein Happy End. Seit Jahren appellieren sie an die Politik um Hilfe, da der Verkehr nur wenige Meter von ihren Häusern entfernt durch die Stadt geführt wird. Die Belastung ist enorm, berichten die Anwohner regelmäßig in den Ausschüssen und Ratssitzungen der Norder Politik. Der Verkehr verursacht Schlafstörungen und hat bereits zu Jobverlusten geführt.

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