Besonderer Blick für Starkregen – Gewässerschau in Dornum
Dornum nimmt die Gräben in der Gemeinde unter die Lupe
Lesedauer: ca. 2min 25secDornum Auch wenn die vielen Gräben oft von den Bürgerinnen und Bürgern wenig Beachtung bekommen, spielen sie eine wichtige Rolle für die Gemeinde Dornum. Denn besonders die starken Unwetter im vergangenen Winter haben gezeigt, dass das Wasser nicht nur aus der Nordsee potenziell für Flutungen sorgen kann.
Daher hat sich gestern der Bau-, Planungs-, Landschaftspflege- und Umweltausschuss der Gemeinde zur jährlichen Gewässerschau getroffen und die Gewässer der dritten Ordnung betrachtet.
Als Gewässer dritter Ordnung werden die meisten Gräben bezeichnet, welche zur Entwässerung von Grundstücken und Flächen dienen. Verantwortlich für deren Pflege sind die jeweiligen Anwohner. Das Augenmerk lag gestern vor allem auf solchen, die eine wichtige Ablauffunktion erfül-
len.
In den meisten Fällen lassen sich die Probleme durch einfache Reinigungsmaßnahmen beheben. So sei vor allem Totholz und Laub in vielen der Gräben.
Solange aber das Wasser noch abfließen kann, sei es noch unbedenklich, wie Bauamtsmitarbeiter Matthias Meier feststellt. Dann werden die Anwohner durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises informiert und haben die Möglichkeit, die Hindernisse aus dem Graben zu entfernen.
An anderen Stellen sieht es schon deutlich problematischer aus: Im Gewerbegebiet ist aufgehäufte Erde so weit in den Graben abgerutscht, dass dieser blockiert wird und kaum noch Wasser durchfließen kann. Auch Brombeerbüsche überwuchern den Graben, sodass dieser nicht mehr eingesehen werden kann. „Die Büsche stehen schon seit letztem Jahr hier“, bemängelt Ausschussvorsitzender Alwin Theessen (SPD).
Dafür fehle ihm das Verständnis. Ratsmitglied Holger Janssen kann ebenfalls davon berichten, dass viele Anwohner die Situation der Gräben eher als Mühsal betrachten. „Wir haben schon gesehen, dass die einfach zugeschüttet werden“, so Janssen. Dann sei die Verwunderung groß, warum bei Starkregen plötzlich der Keller und Garten Unterwasser stehen. Kritisch sei auch die Entwässerung für den Ort Schwittersum, da diese eine Engstelle besitzt, welche bei Starkregenereignissen nicht ausreichen könnte.
Anwohner, die an Gewässern wohnen, müssen jährlich im Herbst bis zu einem festgelegten Schautermin verschiedene Maßnahmen durchführen. Dies umfasst das Entfernen von Verkrautungen, Verschlammungen und sonstigen Hindernissen, die den natürlichen Wasserfluss beeinträchtigen könnten.
Auch Bäume und Sträucher, die das Ufer stabilisieren sollen, dürfen zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zurückgeschnitten werden, um die Gewässerpflege nicht zu behindern. Hier gelten strikte Vorgaben: Insbesondere Röhricht darf nur abschnittsweise und ausschließlich an Schaugewässern schon ab August geschnitten werden.
„Durch die Maßnahmen sichern wir nicht nur den Wasserabfluss, sondern unterstützen auch die Entwicklung der Ufervegetation und den Lebensraum für Tiere“, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Landkreises.
Falls eine Vernachlässigung auch nach Aufforderung zur Beseitigung bestehen bleibt, dürfen Dritte mit den Arbeiten beauftragt werden, und die Kosten trägt der betroffene Anwohner. Die Verordnung sieht damit klar vor, dass eine Missachtung der Unterhaltungspflicht nicht folgenlos bleibt.