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2. September 2024, 06:00 Uhr

Bestechung, Geheimnisverrat: Polizist muss sich vor Gericht verantworten

Am 6. September beginnt der Prozess gegen den 30-jährigen Auricher. Er sitzt nicht allein auf der Anklagebank.

Lesedauer: ca. 1min 49sec
Das Landgericht in Aurich: Hier muss sich ab 6. September ein 30-jähriger Auricher wegen diverser Straftaten verantworten.

Das Landgericht in Aurich: Hier muss sich ab 6. September ein 30-jähriger Auricher wegen diverser Straftaten verantworten. © Bruns ubr

Aurich Ein Polizist aus Aurich, der im Polizeikommissariat Emden Dienst tat, muss sich ab Freitag, 6. September, vor dem Landgericht Aurich wegen Straftaten im Zeitraum von 2017 bis 2022 aus den verschiedensten Deliktbereichen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück legt ihm mit der Anklageschrift zum einen Bestechlichkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen zur Last. Zum anderen geht es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie.

Bezüglich des ersten Komplexes sitzt der 30-jährige Auricher nicht allein auf der Anklagebank. Der Polizist teilt sie mit einem 39-Jährigen aus Wilhelmshaven, einem 29-Jährigen aus Ganderkesee und einem 32-Jährigen aus Wardenburg. Für den Wilhelmshavener soll der Beamte Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem abgefragt und gegen Geldzahlung an ihn weitergereicht haben. Nach bislang offiziell nicht bestätigten Informationen könnte der Wilhelmshavener dem Rockermilieu angehören. Die zwei weiteren Mitangeklagten sollen den Kontakt zwischen dem Polizisten und dem Wilhelmshavener hergestellt haben.

Im Zuge der Ermittlungen stieß man offenbar auf die Delikte, die dem zweiten angeklagten Tatkomplex zuzurechnen sind. Demnach soll der Auricher sexuelle Handlungen aufgezeichnet haben, wobei unklar ist, ob die betroffenen Frauen davon Kenntnis hatten oder damit einverstanden waren. Außerdem sollen bei ihm kinder- und jugendpornografische Bilder sichergestellt worden sein.

Die 2. Große Strafkammer hat bislang fünf Prozesstage anberaumt. Mit einem Urteil wäre demnach erst im November zu rechnen. Das Verfahren könnte sich aber zäh gestalten. Ein Verteidiger hat bereits im Vorfeld die Kammerbesetzung gerügt und Einblick in die Geschäftsverteilung verlangt. Sollten weitere solcher formalen Anträge folgen, könnte sich der Prozess in die Länge ziehen.

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