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20. April 2024, 06:30 Uhr

Buchenhof Westeraccum: Entwicklung, Erbe und Zukunft – Einblick in aktuelle Geschehnisse

Erfahre, welche Wendungen die Geschichte des Buchenhofs in Westeraccum nimmt und wie Gemeinde und Bürger damit umgehen. Zwischen Erbe, Enterbungsverfahren und geplanten Nutzungskonzepten: Hier erfährst du, was die Zukunft für diesen historischen Ort bereithält.

Lesedauer: ca. 2min 38sec
Das Buchenhof-Erbe ist in Dornum nach wie vor ein Thema. Archivfoto

Das Buchenhof-Erbe ist in Dornum nach wie vor ein Thema. Archivfoto © Wenzel wnz

Dornum Wohin geht die Reise des Buchenhofs im Dornumer Ortsteil Westeraccum? Am Freitag konnten Bürgermeister Uwe Trännapp und Bauamtsleiter Udo Janssen diese Frage zumindest grob beantworten. „Seitdem die Gemeinde den Buchenhof geerbt hat, ist das Interesse der Bürger groß“, so Trännapp. Das dürfte vornehmlich auch damit zusammenhängen, welche Begleitumstände das Erbe bereits mit sich brachte: Ein mutmaßlich gefälschtes Testament, die durchgeführte Summerschool mit Beteiligung von Studierenden, die Forderung der Testamentsvollstreckerin, die Pachteinnahmen der zugehörigen Ländereien für die Instandsetzung des Gulfhofs zu verwenden und nicht zuletzt ein aktuell laufendes Verfahren zur Enterbung der Gemeinde Dornum. Kein Wunder also, dass das Thema die Menschen in Dornum interessiert.

Doch allzu viele Neuigkeiten gab es am Freitagvormittag im Dornumer Rathaus gar nicht. Mehr als 15000 Euro hat die Gemeinde bis Januar 2024 bereits für den Buchenhof an Aufwendungen gehabt, gab Janssen an – und betonte, dass diese Ausgaben aus dem Dornumer Haushalt beglichen wurden und die Buchenhof-Einnahmen dadurch „nicht geschmälert wurden“.

Die Zusammenarbeiten mit den Hochschulen bezeichnete er zudem als „wertvoll“. Insbesondere, da hierdurch eine Bestandsanalyse erfolgen konnte, die inzwischen an die zuständigen Denkmalbehörden weitergegeben wurde. Dazu gehört neben der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich auch der Standort Oldenburg des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege. Beide Behörden waren bereits in Westeraccum vor Ort und haben sich einen Eindruck verschafft. Seitens der Gemeinde Dornum warte man daher aktuell auf eine Einschätzung, welche Maßnahmen für die Sanierung des Hofes notwendig seien und was überhaupt – dem Testament entsprechend – umgesetzt werden kann. Hierfür brauche man zunächst eine denkmalschutzrechtliche Bewertung.

Das Testament und dessen Gültigkeit sind ebenfalls nach wie vor Thema in Dornum. Die Gemeinde sei Eigentümerin des Hofes, stellte Janssen als Status quo fest. Und man geht davon aus, dass dies auch so bleiben werde. „Wir wollen uns dem Willen des Erblassers nicht verwehren“, so Janssen. Die Gemeinde habe durchaus Zielvorstellungen, wie sich der Buchenhof weiterentwickeln soll. Jetzt wisse man allerdings noch nicht, wo man hinmüsse. Das Enterbungsverfahren hält man seitens der Gemeinde jedoch für falsch. „Wir müssen abwarten, was das Gericht sagt“, äußerte sich der Bürgermeister diesbezüglich.

Für das Jahr 2026 gibt es bereits private Anfragen zur Nutzung des Hofes. „Eine Familie möchte den Hof dann mieten und hat auch Bedarf für den Stall“, verriet Udo Janssen. Denkbar wäre dann auch eine geringere Miete, wenn sich die Mieter im Gegenzug um die Außenanlagen des Buchenhofes kümmern würden, hieß es weiter. Eine gewerbliche Nutzung sei nicht geplant. Diese wäre – wie bekannt ist – auch nicht mit dem Testament vereinbar.

Und bis es so weit kommen könnte, muss auch noch der Sanierungsstau des Gebäudes abgearbeitet werden – und zwar „von außen nach innen und von unten nach oben“. Unter anderem müssen die Wände des alten Hofgebäudes trockengelegt werden. Neben den Pachteinnahmen der Ländereien muss dafür – so Janssen – auch Gemeindekapital verwendet werden. Zusätzlich wolle man, „wenn es so weit ist“, auch Fördermöglichkeiten prüfen. Die „Hände in den Schoß legen“ will in der Gemeinde Dornum auf jeden Fall niemand, wie Trännapp und Janssen betonten.

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