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20. Dezember 2023, 06:00 Uhr

Bürgermeister befürworten längere Amtszeit

Kommunale Spitzenverbände fordern Reform der Dienstzeit für Hauptverwaltungsbeamte

Lesedauer: ca. 3min 12sec
Die Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte, beispielsweise Bürgermeister, beträgt fünf Jahre und soll nach dem Willen kommunaler Spitzenverbände deutlich verlängert werden.

Die Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte, beispielsweise Bürgermeister, beträgt fünf Jahre und soll nach dem Willen kommunaler Spitzenverbände deutlich verlängert werden. © Bruns ubr

Norden Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen dringen auf eine Verlängerung der Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten. In einem gemeinsamen Appell forderten die Präsidenten des Landkreistages, des Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes die rot-grüne Landesregierung zu einer Reform auf. Mit Blick auf die bevorstehenden nächsten Kommunalwahlen 2026 sollte möglichst „kurzfristig“ entschieden werden, wie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mitteilte. Mit einer längeren Amtszeit sollen die Jobs als Kommunalvorsteher attraktiver werden.

„Die vielfachen Krisen, die wir vor Ort bewältigen müssen, und die Komplexität der kommunalpolitischen Projekte zeigt: Eine längere Amtszeit ist in jeder Hinsicht sachlich geboten. Wir würden es daher begrüßen, wenn von den Regierungsfraktionen schnell ein verbindliches Signal käme“, schrieben die Präsidenten des Landkreistags, Sven Ambrosy, des Städtetags, Frank Klingebiel, und des Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips. Die amtierenden Bürgermeister und Landräte bräuchten Planungssicherheit, hieß es.

Die kommunalen Spitzenverbände sind für eine Verlängerung der Amtszeit von jetzt fünf auf acht Jahre, mindestens aber siebeneinhalb Jahre. „Alles unter siebeneinhalb Jahren wäre aus unserer Sicht eine herbe Enttäuschung“, betonte ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes.

SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, über attraktivere Rahmenbedingungen für Bürgermeister und Landräte, sogenannte Hauptverwaltungsbeamte, sprechen zu wollen. Im Sommer hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil in einem Medienbericht eine Verlängerung der Amtszeit in Aussicht gestellt. Noch in diesem Jahr werde man ein entsprechendes Modell vorlegen, hatte der SPD-Politiker im Juli gesagt.

Zu Beginn von Weils erster rot-grüner Koalition vor zehn Jahren hatten SPD und Grüne die Amtszeiten der Kommunalvorsteher noch von acht auf fünf Jahre verkürzt.

Vorschlag findet nicht nur Befürworter

Eine Umfrage bei den Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Aurich hat vorwiegend positive Reaktionen ergeben – es gab aber auch eine kritische Stimme. Nordens Bürgermeister Florian Eiben (SPD) hält eine Verlängerung der Amtszeit für „angebracht“. Sachverhalte und Planungen werden immer komplexer und langwieriger, sodass beispielsweise für die Umsetzung von Bauprojekten „locker fünf Jahre vergehen“, so Eiben. „Auch ist es in der Konsequenz richtig, die Wahlzeit an die anderen Wahlbeamten wie Erster Stadtrat oder Stadtbaurat anzupassen, da diese auch für acht Jahre gewählt werden.“

Ähnlich argumentiert auch Erwin Sell (SPD), Bürgermeister der Samtgemeinde Hage: „Langjährige Projekte sind zum Teil nicht durchführbar, da die Amtszeit nicht ausreicht. Die Einarbeitung in viele Arbeitsprozesse erfordert ein sehr großes Zeitfenster.“ Auch sei die eigene berufliche Zukunftsplanung bei einer fünfjährigen Amtszeit insbesondere für junge Amtsinhaber nicht besonders reizvoll. Sell plädiert für eine Amtszeit von 7,5 Jahren, sodass jede zweite Wahl der Hauptverwaltungsbeamten mit einer Kommunalwahl zusammenfällt. Trotz der Befürwortung einer längeren Amtszeit sieht der Bürgermeister aufseiten der Wahlberechtigten einen entscheidenden Vorteil bei der aktuellen Regelung. „Bei nicht eingehaltenen Wahlversprechen, bei schlechter Arbeitsleistung oder einem schlechten Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern ist nach fünf Jahren die Möglichkeit einer Abwahl gegeben“, erklärt Sell.

Beständigkeit vonzentraler Bedeutung

„Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände unterstütze ich ausdrücklich“, sagt dagegen Landrat Olaf Meinen (parteilos). In seinen Augen haben die letzten Jahre gezeigt, dass die Folge von Krisen, beispielsweise Corona oder der Ukraine-Krieg, insbesondere von den Kommunen getragen werden müssen. „Um ein zuverlässiges Krisenmanagement zu gewährleisten, ist Beständigkeit von zentraler Bedeutung, wie sie längere Wahlperioden gewährleisten“, sagt Meinen. Darüber hinaus weist der Landrat auf die immer komplexeren Themen auf kommunaler Ebene hin. Daher werde es zukünftig immer schwieriger werden, Bewerber für ein verantwortungsvolles Amt als Landrat oder Bürgermeister zu finden. „Eine Verlängerung der Amtszeit würde maßgeblich dazu beitragen, diese Tätigkeitsfelder attraktiver zu machen.“

Grundsätzlich zufrieden mit einer fünfjährigen Amtsperiode zeigt sich Krummhörns Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos). Der klare Vorteil liege bei der Wahlmöglichkeit durch die Bürger, die nach überschaubarem Zeitraum darüber entscheiden können, ob sie weiterhin durch den aktuellen Amtsinhaber vertreten werden wollen oder nicht. Zudem werde die politische Richtung durch den Rat vorgegeben, nicht allein durch den Hauptverwaltungsbeamten, so Looden. „Eine Richtung muss aber auch nach fünf Jahren schon erkennbar und bewertbar sein.“ Grundsätzlich hält Looden das frühere zweigleisige Modell als das bessere. Damit müsse man sich nicht nach jeder Wahl neu ins Amt eingearbeitet werden und es könne eine attraktive, langfristige und gut dotierte Stelle mit Perspektive geboten werden. Die Unsicherheit der Wiederwahl wäre dann nur beim ehrenamtlichen Bürgermeister gegeben.

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