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Erstellt:
8. Oktober 2023, 15:56 Uhr

Bundesverfassungsgericht soll über Krankenhaus-Frage entscheiden

Aktionsbündnis legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein

Lesedauer: ca. 2min 06sec
Das Aktionsbündnis kämpft weiter um den Erhalt der medizinischen Grundversorgung in Norden. Foto: Christian Walther

Das Aktionsbündnis kämpft weiter um den Erhalt der medizinischen Grundversorgung in Norden. Foto: Christian Walther ©

Norden/Karlsruhe Das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden hat Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) eingelegt. Die Gerichtsentscheidung in Oldenburg, die den Bürgern das Recht auf Klage gegen den Landkreis Aurich verwehrt, wurde durch das OVG bestätigt. Diese Entwicklung war wenig überraschend, wie Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnisses, betonte. Sie wies darauf hin, dass der Einfluss der Befürworter der Krankenhausschließung auf die Richter der Verwaltungsgerichte nicht zu übersehen sei.

Lohmann unterstrich die Tatsache, dass Rechtsfragen oft Machtfragen seien, die die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse widerspiegelten. Dennoch zeigte sich das Aktionsbündnis optimistisch, auf dem weiteren Rechtsweg Richter zu finden, die nicht bereit seien, die Verschlechterung der medizinischen Versorgung zu akzeptieren. Im Zentrum stehe das Recht jedes einzelnen der über 51.000 Menschen im Altkreis Norden auf „körperliche und seelische Unversehrtheit“, wie es in Artikel drei der Charta der Europäischen Union verankert ist, und dies müsse bis zur Inbetriebnahme der geplanten Zentralklinik in Uthwerdum gewährleistet werden.

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Knut Richter, Co-Sprecher des Bündnisses, machte deutlich, dass die kranken Menschen während dieser Übergangszeit ohne einen persönlichen Rechtsanspruch auf Notfallhilfe dastünden. Dies sei besonders problematisch, wenn organisatorische Umstrukturierungen, Personalmangel oder angebliche finanzielle Engpässe die Verfügbarkeit der Notfallmedizin gefährden. Der Hinweis des OVG auf die Politik erscheine hilflos, da es dieser tatsächlich nur um Kostenreduzierung gehe.

Richter kritisierte den jüngsten Vorstoß der beiden CDU-Kreisvorsitzenden von Aurich und Emden, die die unzureichende Notfallversorgung im Altkreis Norden, die auch durch ihre Fraktionen mitverursacht wurde, herunterspielten. Dabei betonten sie, dass die Qualität und die Zentralklinik wichtiger seien als wohnortnahe Standorte. Allerdings wurde dabei verschwiegen, dass das Qualitätsversprechen frühestens in sechs bis acht Jahren, wenn überhaupt, eingelöst werden könne.

Die Warnung des Emder CDU-Kreisvorsitzenden, dass sich die heutigen Standorte auf dem Weg zur Zentralklinik drastisch verändern müssten, sollte für die Menschen in Emden ein Weckruf sein. Das schleichende Aushöhlen des Klinikbetriebs, das in Emden bereits erkennbar sei, sei den Bewohnern des Altkreises Norden nur allzu bekannt. Es sei absehbar, dass bald das Hans-Susemihl-Krankenhaus aufgrund von Personalmangel und ausbleibenden Patienten geschlossen werden müsse, da die sich verschlechternde finanzielle Lage nicht länger tragbar sei.

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