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10. Mai 2024, 10:00 Uhr

Die Anklage ist sicher: Es war ein heimtückischer Mord

61-Jähriger soll seine Mutter erstickt haben. Das hat er zugegeben. Doch warum er es getan hat, wusste er kurz nach der Tat nicht. Später wurde klar: Es ging um Geld und mangelnde Fürsorge.

Lesedauer: ca. 2min 10sec
Weener,

Weener, © Stromann str

Weener Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat der Prozess gegen einen 61-jährigen Mann aus Weener begonnen. Ihm wird zur Last gelegt, am Abend des 25. November 2023 Jahres seine 87-jährige Mutter in ihrem Bett mit einem Kissen erstickt zu haben.

Weil die Frau beim ersten Angriff schlief und somit arg und wehrlos war, hat die Staatsanwaltschaft ihren Sohn wegen heimtückischen Mordes angeklagt.

Der Angeklagte wollte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen äußern, sondern erst später, wenn auch der psychiatrische Sachverständige anwesend ist. Der 61-Jährige hatte sich aber noch am Abend der tödlichen Handlung gegenüber Polizeibeamten geäußert. Es war der Weeneraner selbst, der den Notruf abgesetzt hat, in dem er der Leitstelle mitteilte, er habe seine Mutter erstickt.

Nach einigem Klopfen öffnete der Angeklagte den eintreffenden Streifenbeamten auch die Tür. Das Telefon hielt er noch in der Hand, die Verbindung zur Leitstelle war aktiv. Die Beamten forderten ihn auf, aus dem Haus zu treten. Er kam dieser Aufforderung nach und war auch weiterhin kooperativ. Die Polizisten nahmen ihn fest und legten ihm Handschellen an.

Der 61-Jährige erzählte, dass er seiner Mutter ein Kissen auf das Gesicht gedrückt habe. „Ich habe gefragt, ob sie schlief“, schilderte ein Polizist die Situation. Der Angeklagte habe geantwortet: „Ja, aber das täuschen Frauen öfter mal vor.“ Der Angeklagte berichtete dem Beamten auch, dass seine Mutter aufgewacht sei, sich gewehrt und gesagt habe „lass das“.

Er hat geprüft, ob sie auch wirklich tot war

Der Angeklagte aber habe das Kissen weiter kraftvoll auf das Gesicht seiner Mutter gedrückt, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab, hieß es in der Anklageschrift. „Er erzählte weiter, dass er dann den Arm der Mutter hochgehoben und fallengelassen habe. Da habe er gemerkt, dass sie tot war“, berichtete der Polizist von seinem Gespräch.

Die Polizeibeamten riefen Notarzt und Rettungsdienst. Doch alle Reanimationsversuche waren vergebens. Die Notärztin stellte einen Erstickungstod fest.

Der Polizist fragte den Angeklagten, warum er das getan habe. Die Antwort des Angeklagten lautete: „Das möchte ich auch gerne wissen.“ Im weiteren Gespräch wurde deutlich, dass Streit um Geld und mangelnde Fürsorge der Mutter für ihren Sohn eine Rolle bei der Suche nach dem Motiv spielen könnte.

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