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9. Februar 2024, 07:00 Uhr

Die Aufarbeitung des Komplexes um eine Drogenplantage in Wiesmoor führt zu einem weiteren Urteil

Ein weiteres Kapitel geschlossen

Lesedauer: ca. 2min 45sec
Auf dem Tisch liegen Marihuana-Päckchen zu je einem Kilogramm. Foto: privat

Auf dem Tisch liegen Marihuana-Päckchen zu je einem Kilogramm. Foto: privat ©

Ein weiteres strafrechtliches Kapitel im Komplex um die Drogenplantage in einem ehemaligen Autohaus in Wiesmoor ist zu einem – zumindest vorläufigen – Abschluss gekommen. Ein 24-jähriger Albaner wurde vom Landgericht Aurich wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, beim Verpacken von Marihuana in einem ehemaligen Bauernhaus an der Hauptstraße in Wiesmoor tätig gewesen zu sein. Dort entdeckte die Polizei im Mai 2022 insgesamt 45 Kilo abgeerntetes Marihuana. Das Haus stand ebenso wie das ehemalige Autohaus in der Verfügungsgewalt von Christian Rademacher-Jelten, dem ehemaligen Bürgermeisterkandidaten für Wiesmoor.

Der Albaner bestritt jedwede Beteiligung. Dass sein Fingerabdruck an einer der Tüten mit Marihuana sichergestellt wurde, die wiederum in große Säcke gepackt waren, erklärte er ganz anders. In Delmenhorst, wo er gewohnt habe, wollte er Marihuana kaufen. Ein Landsmann habe ihn daraufhin zu seinem Pkw geführt und den Kofferraum geöffnet. Sein Fingerabdruck sei wohl auf die Tüte gekommen, als er sie anfasste, um das Marihuana zu prüfen. Diese Geschichte hielt die Kammer für wenig plausibel. „Wir halten es für fernliegend, dass ein Kilo von insgesamt 45 Kilo nach Delmenhorst gebracht werden“, meinte Richter Bastian Witte.

Auch hinsichtlich anderer Angaben des Angeklagten taten sich immer mehr Ungereimtheiten auf. Um zu beweisen, dass er sich im ursprünglich angenommenen Tatzeitraum nicht in Deutschland aufgehalten habe, drängte er die Kammer, sich sein Handy anzuschauen. Dort könnten Bilder belegen, wo er sich aufgehalten habe.

Das Gericht nahm das Angebot gern an. Für den Angeklagten ging das aber nach hinten los. Denn neben vielen nichtssagenden Erinnerungsfotos fand sich auch die Abbildung eines „Düngeplans“. Ebenfalls zu sehen waren Kanister mit Pflanzenschutzmitteln. Oberstaatsanwalt Helge Ommen konnte sich ein zufriedenes Lächeln nicht verkneifen, als eine Polizeibeamtin erläuterte, dass exakt diese Kanister mit diesen Chemikalien in der Wiesmoorer Drogenplantage aufgefunden wurden. Der Angeklagte behauptete zunächst, den Plan in einem Coffee-Shop in Amsterdam fotografiert zu haben, dann gab er an, das Bild sei ihm zugeschickt worden. Für den Oberstaatsanwalt war das aber ein eindeutiger Beleg, dass der Angeklagte auch an der Aufzucht der Marihuana-Pflanzen in der Drogenplantage beteiligt war. Deshalb forderte er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

So weit wollte die Kammer nicht gehen und beließ es bei einer Verurteilung wegen des Verpackens der Drogen. Allerdings waren die Richter nicht nur wegen des Fingerabdrucks davon überzeugt. Der Düngeplan wurde als weiteres Indiz in der Urteilsfindung berücksichtigt. Hinzu kam, dass der Angeklagte Ende Januar 2022 aus Deutschland ausreiste – und zwar von Wilhelmshaven aus. Die Geschichte, die der Angeklagte dazu auftischte, wurde ihm ebenfalls nicht abgekauft. Der 24-Jährige behauptete, nur in Wilhelmshaven gewesen zu sein, um sich ein Tattoo stechen zu lassen. Die Indizienkette war so ausreichend, dass die Kammer der Forderung des Verteidigers nach einem Freispruch nicht folgen konnte und wollte.

Übrigens wurde auch der Antrag eines zweiten Verteidigers abgelehnt, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Zeugen zu laden. Er sollte bekunden, dass am 1. April das neue Cannabis-Legalisierungsgesetz verabschiedet werde, das dann auch weitaus geringere Strafen zur Folge hätte. Die Begründung, die Richter Witte vorlegte, war im Tenor so simpel wie rechtsstaatlich: Ein Gericht hat nach geltendem Recht zu urteilen und nicht nach einem Gesetz, das (noch) nicht verabschiedet wurde und in Kraft ist.

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