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8. Februar 2024, 07:00 Uhr

Drei Ostfriesen sind angeklagt wegen Drogenhandels

Zwei Männer und eine Frau müssen sich im Auricher Landgericht ihren Prozessen stellen

Lesedauer: ca. 2min 42sec
Das Auricher Landgericht. Archivfoto

Das Auricher Landgericht. Archivfoto © Bruns ubr

Es sind die Nachwirkungen eines größeren Drogenverfahrens, die einen 52-jährigen Wittmunder, einen 32-jährigen inzwischen in Nordrhein-Westfalen lebenden Auricher und eine 45-jährige Auricherin auf die Anklagebank des Landgerichts Aurich geführt haben. Den beiden Männern wird Beihilfe zum Drogenhandel, der Frau Drogenhandel als Mitglied einer Bande vorgeworfen. Zum Prozessauftakt haben sich alle Angeklagten zu den zur Last gelegten Taten geäußert.

Der Wittmunder war der erste, der sich zu Wort meldete. Die beiden Angeklagten kenne er nicht und sehe sie zum ersten Mal, so sagte er. Die beiden Mitangeklagten gaben ebenfalls an, den 52-Jährigen nie zuvor gesehen zu haben. Die Anklage beschuldigt den Wittmunder, einem der beiden Hauptakteure des Ursprungsverfahrens einmalig 4,5 Kilo Amphetamin sowie Chemikalien zur Herstellung dieser Droge und Utensilien geliefert zu haben. „Mit Drogen hat der Mandant nichts zu tun“, eröffnete der Verteidiger die Einlassung des Angeklagten. Der Wittmunder räumte ein, sich mit dem angeblichen Empfänger der Drogen schon vor Jahren angefreundet zu haben. Man habe sich in einem Fitnessstudio kennengelernt und zusammen trainiert. Die Freundschaft ging so weit, dass der Wittmunder auch zur Hochzeit des Mannes mit dessen erster Frau eingeladen war. Die Ehe scheiterte. Mit der zweiten Frau seines Trainingspartners verstand sich der 52-Jährige gut, ein intimes Verhältnis habe es aber nicht gegeben. Er habe der Frau nur beigestanden, als der Freund ihr gegenüber gewalttätig wurde und mit Schlimmerem drohte. „Mein Mann war auf seine Freunde eifersüchtig, die mich gut behandelt haben“, bestätigte die Frau. Dass der Wittmunder die Drogen geliefert habe, traue sie ihm nicht zu, könne es aber auch nicht ausschließen, sagte die Frau aus Emden aus. Der 52-jährige Angeklagte geht hingegen davon aus, dass die Eifersucht seines Freundes der Grund für eine falsche Beschuldigung war.

In Aktivitäten des zweiten Hauptakteurs sollen die beiden anderen Angeklagten verstrickt gewesen sein. So soll der 32-jährige Auricher eine „Bunker-Wohnung“ angemietet haben, in der der Mann Drogen zwischenlagerte. Doch der Auricher behauptet, von Drogenlagerung nichts gewusst zu haben.

Die angeklagte Frau hatte bereits bei der Polizei gestanden, dass sie für den Bandenchef Drogen an Abnehmer geliefert hat. Leugnen hatte aber auch wenig Zweck. Denn die Polizei hatte das Haus des Bandenchefs intensiv observiert und das Kommen und Gehen fotografisch festgehalten. Mehrfach war die Angeklagte aufgetaucht, ins Haus gegangen und wenig später mit einer offenbar schwer bepackten Tüte oder Karton zu ihrem Auto zurückgekehrt. Die Anklage geht davon aus, dass sie Marihuana, Kokain und Amphetamin transportierte.

Die 45-jährige gab zu, diese Lieferdienste getätigt zu haben. Der Mann habe angefragt, ob sie Zeit habe. Dann habe sie die Drogen bei ihm angeholt, zu der von ihm genannten Adresse gebracht, manchmal auch das Geld einkassiert und beim Auftraggeber abgeliefert. Ihre sehr angespannte finanzielle Situation habe sie dazu gebracht, diesen illegalen Job anzunehmen. Pro Tour habe sie zunächst 100, später 250 Euro bekommen. Sie sei aber über den Vorwurf erschrocken, dass sie Teil der Bande gewesen sein soll. Sie habe nur den Auftraggeber gekannt und sonst niemanden.

Vielleicht kommt die Kammer dem Wahrheitsgehalt der Einlassungen am nächsten Prozesstag einen Schritt näher. Dann sollen die beiden ehemals Hauptangeklagten als Zeugen gehört werden. Ihre Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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