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14. November 2024, 07:30 Uhr

„Effizient, nicht einschränkend“: Brookmerlands Redezeiten im Rat

Fixe Redezeiten im Rat sorgen für Diskussionen. Bürgermeister Ihmels verteidigt die Regelung als Beitrag zur Effizienz und vergleicht sie mit Verordnungen auf Bundes- und Landesebene.

Lesedauer: ca. 2min 32sec
„Effizient, nicht einschränkend“: Brookmerlands Redezeiten im Rat

Brookmerland Die Änderung der Geschäftsordnung schlägt weiterhin Wellen bei den Politikern im Brookmerland. Aber auch Bürger äußern ihre Bedenken in Leserbriefen an den KURIER, da sie befürchten, dass die demokratische Freiheit in der Samtgemeinde eingeschränkt werden würde. Auch der Vorwurf der „Machtgier“ stehe gegen den Bürgermeister immer wieder im Raum.

Gerhard Ihmels, Bürgermeister der Samtgemeinde Brookmerland, äußert sich zur neuen Geschäftsordnung des Samtgemeinderats und stellte unter anderem klar, dass die Änderungen auf einem Antrag der SPD/Moin-Gruppe beruhen und nicht von ihm oder der Verwaltung initiiert wurden. Somit weist er die Vorwürfe der Initiierung von sich. Die modifizierte Geschäftsordnung wurde in der konstituierenden Sitzung verabschiedet und regelt unter anderem Redezeiten, Fotoverbote sowie die Mitspracherechte von Beamten auf Zeit.

Geschäftsordnung und Flexibilität

Laut Ihmels sichert die erneute Einführung der Geschäftsordnung in jeder Wahlperiode die Basis für einen klaren Ablauf der Rats-arbeit, da die Verordnung jeweils nur für eine Amtszeit gilt. Ihmels betonte, dass Änderungen jederzeit möglich seien, falls es während der Legislaturperiode neue Erfordernisse geben sollte.

Klarheit zu Redezeiten und Sprecherrechten

Der Bürgermeister verteidigte die Einführung von festen Redezeiten als „durchaus üblichen Vorgang“, der auch in der Geschäftsordnung des Bundestages sowie des Landkreises Aurich festgelegt sei. Im Rat der Samtgemeinde Brookmerland kann jede Fraktion pro Tagesordnungspunkt sechs Minuten und bei Haushaltsdiskussionen zehn Minuten sprechen. Bei drei Fraktionen würde dies eine Sprechzeit von 18 Minuten pro Punkt ergeben. Ihmels hob hervor, dass dies der Demokratie keinen Abbruch tue, sondern zur Effizienz der Sitzungen beitrage.

Fotoverbot zum Schutz der Persönlichkeitsrechte

Die Geschäftsordnung enthält ein Verbot, während der Ratssitzungen zu fotografieren. Dies sei eine Reaktion auf Situationen, in denen Journalisten wiederholt Verwaltungspersonal minutenlang fotografiert hätten. Ihmels erklärte, dass diese „Fotosessions“ nicht nur unnötig für die Berichterstattung seien, sondern auch in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingriffen. Er sieht darin keine Einschränkung der Pressefreiheit, sondern einen Schutz der betroffenen Verwaltungsmitarbeiter.

Mitspracherechte für Beamte auf Zeit

Bezüglich der Frage, ob und in welchem Umfang Beamte auf Zeit im Rat zu Wort kommen dürfen, betonte Ihmels, dass die Gleichstellung dieser Beamten, wie beispielsweise die des Allgemeinen Vertreters, in der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKOMVG) geregelt sei. Ihmels befürwortet es, dass Fachbereichsleiter im Rat proaktiv zur Klärung beitragen dürfen, um Missverständnisse zu vermeiden. In Brookmerland, wo auch angestellte Mitarbeiter Fachbereichsleitungen innehaben, sieht Ihmels hierin keinen Widerspruch zu den Rechten der gewählten Ratsmitglieder.

Keine Einschränkung des politischen Engagements

Auf die Frage, ob die neue Geschäftsordnung die Bereitschaft zur Kandidatur beeinflussen könnte, entgegnete Ihmels, dass die Regelungen keinen Einfluss auf das politische Engagement hätten. Die aktuelle Geschäftsordnung betrifft nur die laufende Wahlperiode, und neu gewählte Ratsmitglieder könnten in der nächsten Amtszeit eine andere Geschäftsordnung beschließen. Der Rückgang des politischen Engagements sei vielmehr auf gesellschaftliche Probleme zurückzuführen, wie den schwindenden Respekt und häufig persönliche Angriffe.

Bürgermeister Ihmels schloss sein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Änderungen nicht von der Verwaltung oder ihm selbst, sondern durch einen Antrag der SPD/Moin-Gruppe eingebracht wurden.

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