Anzeige

Anzeige

Zum Artikel

Erstellt:
30. November 2023, 10:00 Uhr

Tourismus und Wohnen - wie bekommt man das unter einen Hut?

Die einen wollen nur Urlaub machen, die anderen wohnen, und das möglichst ruhig. Vor allem in Greetsiel prallen diese beiden Interessen aufeinander. Wie kann man den Spagat lösen?

Lesedauer: ca. 2min 15sec
Greetsiel

Greetsiel von oben: Neben der historischer Bebauung fallen die uniformen Ferienhäuser am Alten Deich auf. © Stromann str

Greetsiel Malerisches Fischerdorf und beliebtes Ferienziel auf der einen Seite, auf der anderen aber auch ein Ort, an und in dem Menschen bezahlbaren Dauerwohnraum finden müssen. Um das gewährleisten zu können, muss die Gemeinde Krummhörn einen herausfordernden Spagat hinlegen, das weiß die Verwaltung um Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos) sehr gut.

Fachleute referieren zum

Entwicklungskonzept

Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erreichen, hat die Gemeinde gemeinsam mit den Fachleuten Diedrich Janssen (Diplom-Raumplaner) und Lea Fobel (Populationsforscherin) ein Entwicklungskonzept auf den Weg gebracht und dessen Grundzüge und Zielsetzungen am Dienstagabend während einer Infoveranstaltung in der Grundschule in Greetsiel vorgestellt.

Es wird deutlich: Greetsiel ist in der Krummhörn ein Sonderfall. Nirgends sonst stehen sich die Interessen der Vermieter von Ferienwohnungen und der Gemeinde, die regulären Wohnraum schaffen muss und will, so gegenüber. Dabei wurden durchaus bereits Fortschritte im rechtlichen Rahmen erreicht. Noch bis 2017 war die Zulässigkeit von Ferienwohnen nicht einheitlich geregelt. Entsprechend wild wurde mit den vorhandenen Räumen umgegangen. Das ist mittlerweile anders, denn seit sechs Jahren können Ferienhäusser und -wohnungen planungsrechtlich gesichert und gesteuert werden.

Zum Teil noch aus den Zeiten vor der Neuregelung stammt in vielen als allgemeine Wohngebiete definierten Abschnitten eine Mischung aus Dauer- und Ferienwohnen. Das ist zwar durchaus zulässig, bedeutet aber, dass das Vermieten an Feriengäste nicht die hauptsächliche oder sogar einzige Nutzung der Räume darstellt. Da das Planungsrecht (Baunutzungsverordnung) angepasst werden soll, müssen die Anteile des Ferienwohnens in den Plangebieten überprüft werden.

Ziel ist Koexistenz und

Rechtssicherheit

Und hier kommt die Gemeinde zum Punkt: Man habe das Ziel, eine nachhaltige Nutzung fürs Ferienwohnen zu ermöglichen und gleichzeitig den Dauerwohnraum zu sichern. Grundlage dieser Strategie ist ein entsprechendes Entwicklungskonzept, an dessen Ende eventuell sogar die Überführung in eine verbindliche Bauleitplanung (und somit planungsrechtliche Absicherung) des Ferienwohnens steht.

Im Lauf des Vortrags wurde deutlich: Sowohl für das Wohnen als auch das Vermieten an Gäste wird in Greetsiel genügend Raum zur Verfügung stehen. Die Gemeinde wird allerdings für einen rechtsverbindlichen und nachvollziehbaren Rahmen sorgen, damit Wohnraum geschaffen werden kann, der den tatsächlichen Bedürfnissen des Orts entspricht.

So sieht der weitereFahrplan aus

Der weitere Fahrplan: Das städtebauliche Entwicklungskonzept wird in den kommenden Monaten Schritt für Schritt ausgearbeitet und kommt anschließend zur Beratung in die politischen Gremien der Gemeinde. Sobald ein Aufstellungsbeschluss über die Bebauungsplanänderung vorliegt, werden die Bürger umfassend informiert und an den weiteren Planverfahren beteiligt.

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Das könnte Sie auch interessieren: