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29. Januar 2025, 06:07 Uhr

Ein wirres Netz aus Gewalt und Verbrechen zwischen Emden und Wilhelmshaven

Vier Männer müssen sich nach einer ganzen Reihe an Straftaten vor dem Landgericht verantworten

Lesedauer: ca. 2min 55sec
Vier Männer stehen seit Wochenbeginn vor dem Auricher Landgericht. Foto: Ute Bruns

Vier Männer stehen seit Wochenbeginn vor dem Auricher Landgericht. Foto: Ute Bruns © Bruns ubr

Emden/Aurich Ein ganzes Bündel an Straftaten, gesammelt in vier Anklageschriften, sollen vier Angeklagte zum Teil gemeinschaftlich, zum Teil in wechselnder Beteiligung, aber auch einer allein begangen haben. Die Tatorte lagen in Emden und Wilhelmshaven. Den Angeklagten im Alter von 24, 30, 33 und 35 Jahren ist gemeinsam, dass sie die syrische Staatsangehörigkeit haben und in Untersuchungshaft sitzen.

Ein Wirrwarr an Vorwürfen

Es ist nicht ganz leicht, sich in dem Gewirr der Vorwürfe gegen die verschiedenen Angeklagten zurechtzufinden. Ein großer Tatkomplex betrifft einen Mann, der auch als Nebenkläger zum Prozess zugelassen ist. Der Nebenkläger soll im Dezember 2023 den Kiosk des 33-Jährigen aufgesucht und dort ein Paket abgeholt haben. Aus unerfindlichen Gründen gerieten die Männer in Streit. Der Angeklagte soll dabei das Paket auf den Boden geworfen und dagegengetreten haben.

Das war aber nur der Anfang einer Geschichte, in die alle Angeklagten laut Staatsanwaltschaft verstrickt waren. Denn der Nebenkläger wurde sieben Monate später von den 24- und 35-jährigen Angeklagten gegen fünf Uhr morgens verfolgt und vor seiner Haustür angesprochen. Die Angeklagten riefen den 33-jährigen Angeklagten hinzu. Thema war wieder der Streit im Kiosk. Der 33-Jährige soll den Nebenkläger heftig beleidigt und angedroht haben, dessen Familie zu „schlachten“. Dann sollen die drei Angeklagten auf den Mann eingeschlagen und getreten haben. Zwei von ihnen sollen dem Nebenkläger Schusswaffen gezeigt haben, die in ihrem Hosenbund steckten. Der vierte Angeklagte soll während der ganzen Aktion Schmiere gestanden haben. Der Mann erlitt mehrere Prellungen und Schürfwunden und war acht Tage arbeitsunfähig.

Attacke auch mit Pfefferspray

Nur eine Woche später soll nicht nur der Nebenkläger, sondern auch sein Bruder Ziel einer Attacke geworden sein. Beide Männer wurden vom 24- und 35-Jährigen mit Pfefferspray attackiert. Gegen 3 Uhr trafen sich die Angeklagten am Neuen Markt in Emden mit einer größeren Gruppe von 30 bis 40 Personen – zum Teil mit Macheten, Baseballschlägern und Schusswaffen bewaffnet. Die Horde wollte erneut den Nebenkläger, der aber nicht daheim war, und seinen Bruder aus Gründen des „Ehrenschutzes“ angreifen. Der Bruder des Nebenklägers konnte mit einem Fahrrad fliehen. Für die Staatsanwaltschaft ist in diesem Fall der Tatbestand des schweren Landfriedensbruchs erfüllt.

Verbaler Streit – dann Glasscherbe gezückt

Auch der vierte Angeklagte machte laut Anklageschrift durch Gewalttätigkeit von sich reden. Der 30-Jährige soll am 16. September 2023 nach Verlassen des Lokals „La Grotta“ gegen 5 Uhr mit zwei Begleitern auf eine andere Gruppe gestoßen sein. Ein erster Zwist verlief auf rein verbaler Ebene. Als aber einer der Gruppe zum Angeklagten zurückkehrte, um ein klärendes Gespräch zu führen, soll der Angeklagte mit einer Glasscherbe erst dessen Fahrradreifen zerstochen und dann dem Mann zwei Schnittwunden an der Schulter zugefügt haben.

Im selben Monat soll auch der 33-Jährige mit einem anderen Mittäter auf einen Mann eingeprügelt und seinen Kopf gegen die Hauswand geschlagen haben, wobei das Opfer eine Platzwunde erlitt.

Der 35-jährige Mitangeklagte ist in diesem Fall der Beihilfe angeklagt. Ihm wird aber auch noch ein Einbruchdiebstahl in eine Gaststätte in Wilhelmshaven zur Last gelegt. Dort soll er ein Kellner-Portemonnaie mit 300 Euro und 14 Flaschen Whisky und Wodka gestohlen sowie einen Spielautomaten aufgebrochen haben. Der Angeklagte gab zu, dass er mit einem Bekannten nach Wilhelmshaven gefahren sei. Aber er habe nur Kokain haben wollen und unter Entzug gelitten. „Ich war voll drauf“, so der Angeklagte. Deshalb wisse er auch nicht, was er in der Gaststätte gemacht habe. Geklaut habe er jedenfalls nichts. Und er sei auch nicht durch ein hinteres Fenster eingestiegen, sondern der Bekannte habe die Tür aufgeschlossen.

Die Kammer hat noch viel zu sortieren, bevor das Urteil gesprochen werden kann. mari

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