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15. November 2023, 07:00 Uhr

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Emden: Schüsse vorm Kickers-Stadion

Prozessauftakt: Ein 40-Jähriger aus der Krummhörn ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Lesedauer: ca. 2min 47sec
Schreckschusswaffe oder doch scharfe Munition? Ein Beindurchschuss bei einem 24-Jährigen spricht für letzteres. Foto: dpa

Schreckschusswaffe oder doch scharfe Munition? Ein Beindurchschuss bei einem 24-Jährigen spricht für letzteres. Foto: dpa ©

Schüsse fielen am Nachmittag des 4. März 2021 in der Nähe eines Parkplatzes am Kickers-Stadion in Emden. Ein 40-Jähriger aus der Krummhörn soll dabei einem 24-jährigen Mann ins Bein geschossen haben. Der Angeklagte muss sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Aurich verantworten. Ihm wird außerdem zur Last gelegt, gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen sowie Drogenhandel betrieben zu haben.

Tat im Drogenmilieu

Die Staatsanwaltschaft geht laut Anklage davon aus, dass sich der Angeklagte mit zwei heute in Oldenburg lebenden Männern an dem Parkplatz getroffen hat. Dabei soll es um Drogengeschäfte gegangen und zum Streit zwischen dem 40-Jährigen und dem 28-Jährigen gekommen sein. Der Angeklagte soll den Mann am Kragen gepackt haben. Der Angegriffene zog laut Anklage eine Schreckschusswaffe und gab einen Schuss ab. Der 24-Jährige kam hinzu, schubste den Angeklagten weg. Dann wollten die beiden Twens fortlaufen. Dieses Mal soll der Angeklagte eine Pistole gezogen und drei- bis viermal auf die Fliehenden geschossen haben. Ein Beindurchschuss beim 24-Jährigen zeugte davon, dass es sich in diesem Fall um eine scharfe Waffe handelte.

Der Angeklagte mit dem bürgerlichen Hintergrund äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Doch erstmals sagte das Opfer der Schussverletzung zu dem Vorfall aus. Von Drogen, so behauptete der 24-Jährige, wisse er nichts. Aber das Trio habe sich bereits zwei, drei Tage vorher schon einmal getroffen. Bei der Gelegenheit habe ihn der Angeklagte grundlos beleidigt und angreifen wollen. Doch bevor es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei, habe man sich getrennt.

Das zweite Treffen habe stattgefunden, weil sein 28-Jähriger Freund die Sache mit der Beleidigung mit dem Angeklagten klären wolle. Deshalb hätten sich die beiden Männer zunächst etwa 50 bis 80 Meter von ihm entfernt unterhalten. Als er Schreie und Schüsse gehört habe, sei er hinzugeeilt. Den weiteren Fortgang berichtete er wie in der Anklage beschrieben.

Der etwas mysteriöse Krimi fand im Gerichtssaal seine Fortsetzung. Kurz nachdem das Opfer der Schießerei auf dem Zeugenstuhl Platz genommen hatte, betrat sein vermeintlicher Freund den Zuschauerraum und nahm dort Platz. Richterin Karsta Rickels-Havemann schickte den 28-Jährigen wieder heraus. Schließlich sollte er erst zur Mittagszeit ebenfalls als Zeuge vernommen werden. Der 28-Jährige habe ihm draußen vor dem Gericht geraten, nicht auszusagen, erzählte der 24-Jährige anschließend dem Gericht. Vor dem Prozess habe er auch anonyme Anrufe bekommen. Man wolle mit ihm über das Verfahren reden, so sei ihm gesagt worden.

Der Zwischenfall war damit aber noch nicht beendet. Denn wenig später betrat eine junge Frau den Zuschauerraum. Die Frage, ob sie die Freundin des 28-Jährigen Zeugen sei, verneinte sie. Der Oberstaatsanwalt traute dem Braten nicht. Er ließ sich den Namen der Frau geben und kontaktierte die Polizei. Innerhalb weniger Minuten ergaben Recherchen, dass die Frau dieselbe Meldeadresse wie der 28-jährige Zeuge hatte. „Danach haben Sie nicht gefragt“, meinte die Frau schnippisch. Man könne ja schließlich auch aus anderen Gründen eine Wohnung teilen. Auch diese Frau musste auf Weisung des Gerichts den Saal verlassen. Der Oberstaatsanwalt beantragte, gegen die Frau ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft erlassen, weil sie Gericht und Staatsanwaltschaft belogen hatte. Das Gericht hat über diesen Antrag noch nicht entschieden.

Allerdings wurde die Polizei hinzugerufen. Sie sorgte für Personenschutz, nachdem der 24-Jährige aus dem Zeugenstand entlassen worden war. Der 28-Jährige machte an derselben Stelle keine Angaben. Er wolle sich nicht selbst belasten, so seine Begründung.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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