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Emder Brandstifter muss Entziehungskur machen

Ein Emder zündelt in seiner Wohnung – ins Gefängnis muss er dafür aber wohl nicht

Lesedauer: ca. 2min 46sec
Am Auricher Landgericht gab es ein Urteil, ins Gefängnis muss der Angeklagte aber aller Voraussicht nach nicht. Foto: Ute Bruns

Am Auricher Landgericht gab es ein Urteil, ins Gefängnis muss der Angeklagte aber aller Voraussicht nach nicht. Foto: Ute Bruns © Bruns ubr

Emden/Aurich Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hat mit ihrem Urteil gegen einen 24-jährigen Brandstifter aus Emden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um dem Angeklagten zu helfen, aber auch die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen. Das Gericht sprach wegen schwerer Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten aus. Die Haftstrafe wird aber wohl nicht in die Praxis umgesetzt, weil die Kammer auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die (...).
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Erstellt:
21. Januar 2025, 06:03 Uhr

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