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17. Mai 2024, 17:56 Uhr

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Flüchtiger Sexualstraftäter in den Niederlanden gefasst

Den ganzen Tag lang warnten die Behörden vor dem gewalttätigen und unberechenbaren Mann. Am Abend dann die Nachricht, dass er in den Niederlanden - und nicht wie vermutet in Ostfriesland - gefasst wurde.

Lesedauer: ca. 1min 46sec
Flüchtiger Sexualstraftäter in den Niederlanden gefasst

Ostfriesland Der flüchtige Sexualstraftäter, der in Meppen während eines Freigangs geflüchet ist, wurde am Freitag während einer Verkehrskontrolle in den Niederlanden gefasst. Das teilte das Niedersächsische Justizministerium am Abend mit.

Am gesamten gestrigen Tage hatten die Behörden vor dem Mann gewarnt; er sollte sich nach Erkenntnissen der Behörden im Bereich der Landkreise Aurich oder Leer aufhalten. Autofahrer wurden gewarnt, keine Anhalter mitzunehmen. Am Abend kam dann die Nachricht von der Festnahme.

In Begleitung eines Anstaltsseelsorgers durfte der Mann, der eigentlich in Sicherheitsverwahrung sitzt, am Donnerstag von 11 bis 16 Uhr einen Einkaufsbummel in der Innenstadt von Leer machen. Dabei floh er.

Es war das Landgericht Aurich, das den Sexualstraftäter im Dezember 2011 in die Sicherungsverwahrung schickte. Zuvor war in einem ersten Prozess im Januar 2011 auf die Sicherungsverwahrung verzichtet worden. Die nachträgliche Korrektur erstritt die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

In beiden Prozessen wurde aber die Gefährlichkeit des Angeklagten festgestellt. Er hatte seit Mai 2009 im Zeitraum von 14 Monaten seine ehemalige Lebensgefährtin dreimal brutal vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und mit dem Tode bedroht. Und es gab neben zahlreichen anderen Delikten auch zwei einschlägige Vorstrafen wegen Vergewaltigung.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Westoverledinger eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und einen ausgeprägten Mangel an Empathie bescheinigt. Außerdem bestand nach Ansicht des Gutachters der starker Verdacht des sexuellen Sadismus. Der Sachverständige stufte den heute 63-Jährigen als für die Allgemeinheit gefährlich ein. Therapiemöglichkeiten hatte er in der Haftzeit nicht genutzt.

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