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13. Februar 2024, 06:00 Uhr

„Freispruch“ nach Technikfehler

Loyal Parking verlangt hohe Parkgebühren und gibt verspätet fehlerhafte Kameraeinstellung zu

Lesedauer: ca. 2min 20sec
„Freispruch“ nach Technikfehler

Norden Die Aufregung um vermeintlich falsch erhobene Parkgebühren war groß. Eine Autofahrerin parkte im Oktober vergangenen Jahres auf dem Kundenparkplatz von Schuhpark und Woolworth in der Gewerbestraße in Norden und bekam kurze Zeit später Post von der Loyal Parking (wir berichteten). Die verlangte eine Vertragsstrafe von 45 Euro für das Überschreiten der kostenlosen 90-minütigen Parkzeit. Darauf weisen die an der Grundstückseinfahrt aufgestellten Schilder mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Demnach erfasst ein Kamerasystem die Kennzeichen auf- und abfahrender Kraftfahrzeuge. Wird die Parkzeit überschritten, fragt der Anbieter die Halterdaten der Autos beim Kraftfahrt-Bundesamt ab und verschickt teure Rechnungen.

Dagegen wehrte sich die Frau, die nach eigener Aussage am selben Tag zwei Mal den Parkplatz befuhr und innerhalb der erlaubten Zeit auch wieder verließ. Ein Gedächtnisprotokoll über die Erledigungen zwischen den Parkvorgängen unterstrich diese Aussage – weitere Zeugen bestätigten die Schilderungen. Doch die Loyal Parking mit Sitz in Dortmund ließ sich nicht beirren und hielt an der Forderung fest, gab den Vorgang zuletzt an ein Inkassobüro ab.

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Nachdem der KURIER im Januar über diesen Fall und die unzureichende Antwort des Parkraumbewirtschafters, es läge kein Fehler vor und die Anlage sei zuverlässig in Betrieb, berichtet hatte, meldeten sich weitere betroffene Autofahrer. Alle waren in ähnlicher Form betroffen. Stets fielen bei zwei Ein- und Ausfahrten innerhalb kürzester Zeit die erste Aus- und die zweite Einfahrt weg, sodass die Parkdauer stets deutlich über 90 Minuten lag.

Der KURIER hakte erneut bei Loyal Parking nach, im Übrigen eine Konzerngesellschaft der B. H. Holding GmbH, zu der auch die Non-Food-Kette Woolworth gehört, weshalb offensichtliche Falschregistrierungen der Kennzeichen bei Widerspruch der Kunden nicht berücksichtigt werden. Nach anfangs flüchtiger Ausreden und mehrfacher Nachfrage gab das Unternehmen schließlich zu, dass es bei der anfangs vorgenommenen Einrichtung der Anlage zu einem Fehler gekommen sei.

Loyal Parking schreibt: „Im laufenden Betrieb hat sich herausgestellt, dass die Position einer unserer Kennzeichensensoren trotz sorgfältiger Testphase leider etwas zu niedrig angesetzt war. So wurden Ein- und Ausfahrten in Einzelfällen nicht erkannt, wenn Kennzeichen durch voranfahrende, besonders hohe Fahrzeuge verdeckt wurden und in einem ungünstigen Winkel zum Erfassungsbereich standen. Wie bereits geschildert, wurde der Fehler zwischenzeitlich vollständig behoben.“

Damit endete auch der Schriftwechsel zwischen den betroffenen Autofahrern und dem Parkanbieter, denn alle Gebührenrechnungen wurden zurückgenommen, die Mahnverfahren eingestellt. Als „traurig“ bezeichnete einer der Betroffenen jedoch das Verhalten, dass ein Fehler nicht schon bei Reklamation durch den Kunden eingestanden wurde und zudem keine direkte Benachrichtigung über die Einstellung der Verfahren an die Autofahrer erfolgte.

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