Gastronomen droht Verlust der Konzession
Behördliche Erlaubnis erlischt, wenn der Betreiber seit einem Jahr den Betrieb nicht geöffnet hat.
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Ostfriesland/CWA – Das könnte eine böse Überraschung für alle Gastronomen in Ostfriesland geben, wenn das sprichwörtliche Kind nicht sogar schon in den Brunnen gefallen ist. Denn im bundesweit geltenden Gaststättengesetz heißt es: „Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“ Wer die vergangenen Tage aufmerksam (...).