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15. Januar 2026, 12:14 Uhr

Geflügelpest H5N1 in Dornum bestätigt – Landkreis richtet Sperrzone ein

Ein Putenbestand mit 10.000 Tieren wurde erneut geräumt. Die Behörden warnen vor der hoch ansteckenden Tierkrankheit und verschärfen die Auflagen für Geflügelhalter.

Lesedauer: ca. 1min 34sec
Geflügelpest Sperrbezirk

In Dornum wurde ein Ausbruch der Geflügelpest H5N1 bestätigt. © Ute Bruns

Dornum Im Landkreis Aurich ist ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest H5N1 bestätigt worden. Wie der Landkreis mitteilt, betrifft der aktuelle Fall eine Putenhaltung mit rund 10000 Tieren in der Gemeinde Dornum. Der Betrieb wurde vollständig geräumt.

Als Reaktion auf den Ausbruch richtet die Kreisverwaltung eine Sperrzone ein. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung, die am Freitag, 16. Januar 2026, in Kraft tritt. Die Sperrzone umfasst eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Bestand sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern. In beiden Bereichen gelten umfangreiche Beschränkungen, darunter ein vollständiges Aufstallungsgebot, Anzeigepflichten für gehaltenes Geflügel, Beförderungsverbote sowie weitere Hygieneauflagen. Eine Karte der betroffenen Gebiete wird auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Die Geflügelpest gilt als hoch ansteckend für Hausgeflügel. Bei Hühnern und Puten kann der Erreger innerhalb weniger Tage zu hohen Sterblichkeitsraten und erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen führen. Der Landkreis weist darauf hin, dass das Auftreten der Krankheit neben dem Tierleid auch beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursacht.

Es ist das zweite Mal innerhalb kürzester Zeit, dass der Zuchtbetrieb von der Pest betroffen ist.

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