GfE wirft Trägergesellschaft Bruch der Vereinbarungen vor
Scharfe Kritik an den Äußerungen des Kliniken-Geschäftsführers Balster: Notfallversorgung sei bindende Bedingung des Bürgerentscheids gewesen.
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Bürgerentscheide sind in Niedersachsen bindend für Verwaltung und Politik. Die Notfallversorgung in Emden ist Bestandteil des erfolgreichen Bürgerentscheids von 2019. © dpa
Emden Die Ratsfraktion Gemeinsam für Emden (GfE) übt deutliche Kritik an Äußerungen von Dirk Balster, Geschäftsführer der Trägergesellschaft der Zentralklinik, zur künftigen Notfallversorgung in Emden. Hintergrund ist eine Pressemitteilung zur ersten Gesundheitsklausur des Jahres 2025, in der Balster mitteilte, dass eine Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung an den bisherigen Klinikstandorten nach dem Umzug in das neue Zentralklinikum nicht mehr möglich sei.
Nach Ansicht der GfE-Fraktion stellt diese Aussage einen klaren Bruch des bindenden Bürgerentscheids von 2019 dar. Damals hatten 54,76 Prozent der Emder Bürger dafür gestimmt, gemeinsam mit dem Landkreis Aurich eine neue kommunale Klinik im Raum Georgsheil zu errichten – unter der Voraussetzung, dass in Emden weiterhin eine 24/7-Notfallversorgung sichergestellt wird. Grundlage dieses Bürgerentscheids war ein Ratsbeschluss vom 6. Februar 2019, in dem ausdrücklich festgehalten wurde, dass eine solche Notfallversorgung auch unabhängig vom Status einer eigenen Klinik erhalten bleiben müsse. Bereits damals war klar definiert worden, dass eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit auch ohne ein vollständiges Krankenhaus aufrechterhalten werden muss.
Die GfE wirft der Trägergesellschaft und Oberbürgermeister Tim Kruithoff, der zugleich Gesellschafter der Trägergesellschaft ist, vor, den Bürgerentscheid nun durch nachträgliche Interpretationen aufweichen zu wollen. Insbesondere kritisiert die Fraktion, dass Kruithoff und die Verantwortlichen in der Trägergesellschaft es in den vergangenen zwei Jahren unterlassen hätten, Politik und Öffentlichkeit frühzeitig über mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bürgerwillens zu informieren.
Aus Sicht der GfE wird damit nicht nur ein demokratisches Votum untergraben, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen beschädigt. Der Versuch, vollendete Tatsachen zu schaffen, ohne eine offene und vor allem öffentliche Debatte darüber zu führen, sei unredlich und gefährde das Ansehen der kommunalen Politik nachhaltig.