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19. September 2024, 09:18 Uhr

Gibt es einen Kompromiss bezüglich Erhaltungs- und Zweckentfremdungssatzung auf Norderney?

Im Verwaltungsausschuss gab es eine Annäherung von Befürwortern und Gegnern

Lesedauer: ca. 2min 43sec
Gibt es einen Kompromiss bezüglich Erhaltungs- und Zweckentfremdungssatzung auf Norderney?

Norderney Einfach machen es die Mitglieder des Bauausschusses der Stadt Norderney, der am Dienstagabend in öffentlicher Sitzung tagte, den Bürgern nicht gerade, das derzeitige Gerangel um Zweckentfremdungssatzung und Erhaltungssatzung nachvollziehen zu können.

Um es vorwegzunehmen: Eine 1. Änderung der Erhaltungssatzung wurde mit drei zu vier Stimmen abgelehnt. Gleichzeitig wurde ein Antrag der Freien Wähler, der forderte, dass auch für Ferienwohnungen, die vor 2014 nur förmlich als solche genehmigt wurden, Bestandsschutz gelten sollte, angenommen. Erneut mit vier zu drei Stimmen.

Auch die Neufassung der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Norderney wurde mit drei zu vier Stimmen abgelehnt. Einem zweiten Antrag der Freien Wähler, der vorsieht, eine Ergänzung im Satzungstext vorzunehmen, die besagt, dass ein Fall von Zweckentfremdung nicht vorläge, wenn der entsprechende Wohnraum bereits vor 2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzt wurde, wurde mit ebenfalls vier zu drei Stimmen zugestimmt.

Dazu muss gesagt werden, dass es sich bei diesen Beschlüssen um Empfehlungen für den Verwaltungsausschuss und den Rat der Stadt Norderney handelt, der die finale Entscheidung über Zweckentfremdungs- und Erhaltungssatzung fällt.

In unserer Ausgabe vom vergangenen Freitag hatten wir diese Situation bereits prognostiziert. Das Problem ist einfach, dass sich die Parteien uneins in der Bewertung der Situation sind und die Beurteilung der Satzungen verläuft konträr. Tatsache ist, dass die Zweckentfremdungssatzung in der Vergangenheit nur unzureichend bei Bedarf angewendet wurde und dies mitunter zu sozialen Härten führte.

Instrument zur Erhaltung des Dauerwohnraums

Die Stadt als Befürworter der Satzungen sieht in der Erhaltungssatzung ein wichtiges städtebauliches Instrument zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerungsstruktur. Für das Bauamt sind Nutzungsänderungen von einer Dauer- in eine Ferienwohnung genehmigungspflichtig, aber auch der Vollzug ungenehmigter Nutzungsänderungen möglich. Durch die Bestätigung der Richtigkeit der Satzung und deren fehlerfreien Anwendung im Zuge eines Normenkontrollverfahrens vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist dieses Instrument neben den Festsetzungen der Bebauungspläne ein wichtiger Baustein zur Erhaltung des Dauerwohnens.

Die Freien Wähler Norderney wollen mit ihren Anträgen die Altbestände von Ferienwohnungen schützen, gleichgültig ob genehmigt oder ungenehmigt, weil diese in der Vergangenheit nach der Verwaltungspraxis des Landkreises Aurich und der Stadt Norderney genehmigungsfrei waren und so auch geduldet wurden, da rechtlich zwischen einer Dauerwohnung, Zweitwohnung und einer Ferienwohnung keine unterschiedliche Nutzungsart gesehen wurde (Stichwort: Wohnen gleich Wohnen). Auf Borkum würde eine solche Festsetzung in Bebauungsplänen seit vielen Jahren bereits erfolgreich praktiziert werden.

Kann es doch noch zum Kompromiss kommen?

Im Verwaltungsausschuss der Stadt, der gestern gegen Mittag tagte, wurde mit knapper Mehrheit schließlich für die Anträge der Stadt gestimmt. Das aber war nicht die entscheidende Information über diese Zusammenkunft, denn offensichtlich nutzte man den Termin, um noch einmal die Standpunkte der beiden Seiten ausgiebig zu erläutern. Gegner und Befürworter der Satzungen wollen eigentlich das Gleiche, und zwar eine Lösung der Problematik zum Wohle aller, wenn möglich. Es hing zwar der poitische Himmel nicht voller Geigen, aber immerhin konnte man feststellen, dass unter der Prämisse des Lösungswunsches, die unterschiedlichen Positionen gar nicht so weit auseinander liegen. Das riecht schwer nach einem Kompromiss – ein wünschenswertes Ergebnis, um dem Klamauk ein Ende zu setzen.

„Wir haben jetzt noch bis zum 12. November Zeit, uns von allen Seiten mit der Situation auseinander zu setzen“, sagt der Rathaus-Chef. Es bleibt also spannend auf Norderney.

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