Grundlose Streiterei eskaliert
Ein Großheider bringt Frau zu Fall und muss sich deswegen vor Gericht verantworten
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Norden Am Mittwoch musste sich ein 36-jähriger Mann aus Großheide gleich für zwei Straftaten vor dem Amtsgericht Norden verantworten: Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Letzteres räumte der Angeklagte, der im Februar 2022 schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Norden verurteilt wurde, schnell ein. Ende August 2023 fuhr er, obwohl er zu dieser Zeit keine Fahrerlaubnis hatte, mit seinem Auto zur Arbeit. Nach eigenen Angaben war er am Tag zuvor erst spätabends von der Arbeit nach Hause gekommen und hatte daher am nächsten Morgen verschlafen. Um daraufhin nicht zu spät zu kommen, fuhr er nicht wie normalerweise mit dem Rad, sondern mit dem Auto.
Auch bei der Körperverletzung zeigte sich der Angeklagte weitgehend geständig. Einige Unklarheiten bezüglich des Tathergangs konnten jedoch nicht vollständig geklärt werden. Der Angeklagte wurde beschuldigt, im Januar 2023 eine Frau in einer Großheider Gaststätte geschubst zu haben, sodass diese hinfiel und mit ihrem Kopf auf dem Boden aufschlug. Sie erlitt eine Kopfprellung und hatte Nackenschmerzen, trug aber keine bleibenden Schäden davon.
Laut Aussage des Angeklagten habe ihn die Frau zuerst an den Hals gegriffen, woraufhin er sie von sich gestoßen habe. Die Frau, die den Angeklagten vor der Begegnung in der Gaststätte nicht kannte, war als Zeugin geladen und gab zu, den ganzen Abend über mit dem 36-Jährigen Streit gehabt und ihn dabei auch provoziert zu haben. Sie habe ihm jedoch lediglich an die Brust getippt.
Bei beiden Parteien war Alkohol im Spiel, sodass die Beteiligten einräumten, sich nicht mit Sicherheit an alle Details erinnern zu können.
„Natürlich tut es mir leid, wenn ich die Frau verletzt habe“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Letztlich verurteilte ihn das Gericht für beide Straftaten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem bestimmte der Richter eine Sperrfrist von einem Jahr, in der der Angeklagte seine Fahrerlaubnis nicht neu beantragen kann.