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23. Januar 2025, 06:00 Uhr

Grundsteuerbescheide flattern jetzt ins Haus

Finanzamt verschickt jetzt die Briefe – Grundstücksneubewertung ein wichtiger Faktor

Lesedauer: ca. 2min 31sec
Grundsteuerbescheide flattern jetzt ins Haus

Norden Die Grundsteuer in Deutschland wurde jahrzehntelang auf Basis von Einheitswerten berechnet, die in Westdeutschland zuletzt 1964 und in Ostdeutschland 1935 festgelegt wurden. Diese alten Bewertungsgrundlagen spiegelten längst nicht mehr die aktuellen Marktverhältnisse wider und führten zu erheblichen Ungerechtigkeiten bei der Steuerbelastung. Vor diesem Hintergrund erklärte das Bundesverfassungsgericht 2018 das bestehende System für verfassungswidrig und setzte eine Frist für eine Reform bis Ende 2024.

Das Land Niedersachsen hat im Zuge der Reform ein eigenes Modell entwickelt, das sogenannte Flächen-Lage-Modell. Dieses System berücksichtigt drei zentrale Faktoren: die Grundstücksfläche, die Nutzfläche des Gebäudes und einen Lagefaktor. Der Gesetzgeber hat im Vorfeld der Reform empfohlen, dass die Kommunen ihre Hebesätze aufkommensneutral festlegen. Das bedeutet, dass die Reform keine Veränderung in der Gesamteinnahme der Grundsteuer für die Kommunen zur Folge haben soll. Das heißt, obwohl sich die Berechnungsgrundlagen ändern und möglicherweise für einzelne Grundstückseigentümer die Steuerlast steigt oder sinkt, soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf dem bisherigen Niveau bleiben.

Im Rahmen der Grundsteuerreform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist, hat der Rat der Stadt Norden eine wichtige Entscheidung zur Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer getroffen. Zum Erreichen einer Aufkommensneutralität hätte demnach der Hebesatz A von bislang 420 Prozent auf neu 507 Prozent angehoben werden müssen. Der Hebesatz B dagegen wäre von 450 Prozent auf neu 376 Prozent gesunken.

Hebesätze sind aufkommensmindernd

Der Rat der Stadt Norden hat sich für den ermittelten aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B und einen unveränderten, defacto also aufkommensmindernden Hebesatz für die Grundsteuer A entschieden und in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 folgende Hebesätze festgesetzt: Grundsteuer A 420 Prozent (unverändert) und Grundsteuer B 376 Prozent (bisher 450 Prozent). Da sich aufgrund von zu erwartenden Korrekturen bei den Messbeträgen im ersten Halbjahr dieses Jahres die Datenbasis noch deutlich ändern kann, behält sich die Stadt eine erneute Anpassung der Hebesätze vor. Eine solche Anpassung ist rückwirkend zum 1. Januar bis einschließlich 30. Juni möglich.

Wenn in den kommenden Tagen die Haus- und Grundeigentümer ihre Steuerbescheide vom Finanzamt erhalten, sollten diese sorgsam geprüft werden. Sollte im Einzelfall die Grundsteuerlast erheblich von der alten abweichen, ist dies in erster Linie auf die Neubewertung des Grundstücks durch das Finanzamt zurückzuführen. Hier ist aber auch nicht auszuschließen, dass sich bei der Grundsteuererklärung (oder an anderer Stelle) der Fehlerteufel eingeschlichen haben könnte. Sollten Zweifel an der Richtigkeit eines Grundsteuerbescheids bestehen, sollte zunächst dem auf der Internetseite des Finanzamtes bereitgestellten Prüfschema gefolgt beziehungsweise die dem Abgabenbescheid beigefügten Hinweise beachtet werden.

Die Abgabestelle für eventuelle Änderungsanträge ist beim Finanzamt Emden-Norden, Mühlenweg 20, in Norden zu finden. Für eine Übergangszeit bis zirka Ende Februar stehen zudem im Verwaltungsgebäude I der Stadtverwaltung Emden, Frickensteinplatz 2, Mitarbeiter der Grundbesitzstelle für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Prüfung des Abgabenbescheids sowie den Öffnungszeiten des Finanzamts sind online zu finden unter https://www.norden.de/output/download.php?fid=3170.3763.1.PDF.

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