Haftstrafe für Norder Serientäter

Der 40-jährige Norder kommt um eine Haftstrafe nicht herum. © Bruns ubr
Norden Insgesamt zwölf Straftaten umfasste die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen einen 40-jährigen Norder, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Norden verantworten musste. Der Mann sollte demnach zwischen Juni und August des vergangenen Jahres mehrfachen Diebstahl und Hausfriedensbruch begangen sowie Betäubungsmittel besessen haben. Dabei ist der Angeklagte der Justiz kein Unbekannter. Dieser stand bereits unzählige Male vor dem Strafrichter und musste zuletzt eine Freiheitsstrafe verbüßen, die erst im Frühjahr dieses Jahres endete.
Grund für die zahlreichen Straftaten ist die Drogenproblematik des Norders. Heroin und Kokain gehörten zum täglichen Konsum. Für die Beschaffung des Rauschgifts ging der Mann auf Diebestour, wurde mehrfach erwischt und verurteilt und erhielt zudem ein Hausverbot auf Lebenszeit bei einem Lebensmitteleinzelhändler in Norden. Der Drogenkonsum war auch Grund dafür, dass mehrere angefangene Berufsausbildungen abgebrochen wurden.
Doch statt sich vom Rauschmittelkonsum loszulösen, eine Therapie zu absolvieren und somit, wie der Angeklagte vor Gericht aussagte, die „Notwendigkeit für weitere Diebstähle“ zu bekämpfen, geriet sein Leben weiter aus den Fugen. In Anbetracht der Vielzahl an Straftaten, die im Sommer vergangenen Jahres binnen kürzester Zeit protokolliert wurden und jetzt zur Anklage kamen, könnte man sogar von einem Höhepunkt einer Karriere als Straftäter sprechen.
Begonnen hat die aktuelle Anklageliste mit einem dreifachen Verstoß gegen das Hausverbot auf Lebenszeit. Immer wieder versuchte der Mann am 4. Juni 2022, das entsprechende Geschäft zu betreten und jedes Mal wurde er vom Personal entdeckt und des Ladens verwiesen – nebst Strafantrag aufgrund wiederholten Hausfriedensbruchs. Zu einem Diebstahl kam es hier zumindest laut Anklage nicht. Den beging der Norder dafür am 19. Juli, als er im selben Geschäft zwei Dosen Tabak für 36 Euro stehlen wollte und auf frischer Tat ertappt wurde.
Wenige Tage später in einer Drogerie in der Osterstraße war der 40-Jährige erfolgreicher, als er dort fünf Duftkosmetika entwendete. Dasselbe Spiel wiederholte sich in diesem Geschäft am 9. sowie am 23. Juli 2022 mit je einem Artikel sowie am 8. August, zu diesem Zeitpunkt bereits mit einem Hausverbot versehen, mit gleich sieben Duftkosmetika. Insgesamt wurden Artikel im Gesamtwert von rund 774 Euro gestohlen.
Am 3. August durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mannes, fand dort 0,47 Gramm Kokain und beschlagnahmte das Rauschmittel. Zu guter Letzt entwendete der Angeklagte ein Pedelec von einem Grundstück an der Norddeicher Straße, trug das mit einem Schloss gesicherte Zweirad weg und knackte die Sicherung einige Straßen weiter. Besonders weit kam er mit dem Diebesgut allerdings nicht. Die Polizei war ihm auf den Fersen und konnte ihn bereits kurze Zeit später festnehmen.
Der Angeklagte räumte bis auf eine Ausnahme alle Vorwürfe ein. Denn einen ihm vorgeworfenen Diebstahl von Alkohol im Wert von über 700 Euro in einem Supermarkt im Norder Tor habe er „auf gar keinen Fall begangen“. Bilder einer Überwachungskamera überzeugten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Strafrichter Michél Demarczyk. Der abgebildete Täter war nicht der vor ihnen stehende Angeklagte.
Der Staatsanwalt forderte aufgrund der „äußerst umfangreichen Strafvita“ des Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Pflichtverteidigerin Susanne Tölke verwies dagegen auf die positive Sozialprognose des Angeklagten. So sei er seit vergangenem Herbst clean, wolle eine Drogentherapie absolvieren und sei seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Frühjahr nicht mehr straffällig geworden. „Mein Mandant ist auf dem Weg, ein einigermaßen normales Leben zu führen.“ Sie verwies auf das Geständnis, die Einsicht des Mannes und das Bemühen um einen Therapieplatz und forderte eine einjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung unter Auflage einer Drogentherapie.
Der Vorsitzende konnte beiden Plädoyers etwas abgewinnen. Zum einen war da das ellenlange Vorstrafenregister des Mannes, zum anderen die von der Verteidigung vorgebrachten Punkte und die aus seiner Sicht durchaus positive Tendenz. Nichtsdestotrotz überwog aber die Schwere aller Straftaten, sodass er mit seinem Urteil von einem Jahr und zwei Monaten auf die Forderung der Anklagevertretung einging – ein Strafmaß, welches normalerweise für Ersttäter in Betracht komme.
Einen wohlwollenden Hinweis gab er dem Norder trotzdem mit auf den Weg. Bei guter Führung kann er schon nach einigen Wochen um Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung bitten.