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25. Oktober 2023, 10:00 Uhr

Harte Strafen für Taschendiebe

Bande aus Rumänien und Montenegro ist bundesweit aktiv gewesen

Lesedauer: ca. 2min 32sec
Harte Strafen für Taschendiebe

Nicht nur in Emden, Pewsum und Upgant-Schott, sondern bundesweit waren drei Angeklagte aktiv, die in Supermärkten Kunden ablenkten, ihnen die Geldbörsen aus den Taschen holten, Bares stahlen und mit Bankkarten auch noch die Konten der Opfer um oft vierstellige Summen erleichterten. Das Landgericht Aurich ahndete diese Taten jetzt mit harten Strafen. Wegen schweren Bandendiebstahls wurden die beiden 54 und 55 Jahre alten Männer aus Montenegro und Rumänien zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die 28-jährige Mitangeklagte aus Montenegro muss vier Jahre ins Gefängnis. Die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten blieben in Vollzug.

Bandenstruktur genutzt

Die Verteidigung sah in dem Zusammenwirken ihrer Mandanten kein bandenmäßiges Vorgehen und plädierten auf Bewährungsstrafen. Doch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich unter Vorsitz von Richter Björn Raap war ganz anderer Auffassung. Da war beispielsweise die Arbeitsteilung mit dem immer gleichen Ablauf. So kam dem 54-jährigen Angeklagten die Aufgabe zu, die auserkorenen Opfer abzulenken. In der Filiale eines Bekleidungsdiscounters in Emden bat er beispielsweise am 14. März eine Kundin, ihm beim Aussuchen eines Damenmantels behilflich zu sein. Während die Frau so abgelenkt wurde, griff der mitangeklagte Rumäne zu, stahl die Geldbörse aus der Tasche, die am Arm der Kundin hing, und gab sie an die 28-jährige Mitangeklagte weiter. Die Montenegrinerin begab sich dann zu einer Bankfiliale und hob Geld vom Konto des Opfers ab. In diesem Fall waren es insgesamt fast 4500 Euro.

Nur einen Tag später verliefen die Taten ähnlich. Eine am Einkaufswagen hängende Handtasche in einem Discounter in Pewsum betrachteten die Angeklagte geradezu als Einladung. 50 Euro aus der Geldbörse und 2500 Euro vom Konto des Kunden eigneten sich die Angeklagten an. Die 28-jährige Angeklagte gab nach der Abbuchung sogar die Geldbörse als vermeintliche Fundsache in einem Supermarkt ab. Das diente laut dem Vorsitzenden Björn Raap dem Zweck, Opfer in Sicherheit zu wiegen und die Entdeckung, dass das Konto geplündert wurde, hinauszuzögern. Nur knapp zwei Stunden nach dieser Tat schlugen die Angeklagten in einem Discounter in Upgant-Schott zu.

Das Gericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass nicht nur die drei Angeklagten eine Bande bildeten, sondern eine Organisation mit nicht identifizierten Beteiligten im Hintergrund alles managte. So waren die Angeklagten immer mit teuren Mietwagen unterwegs und verfügten über Reisekreditkarten, die mit beachtlichem Guthaben gedeckt waren.

Auch wurden die Frauen, die für die Geldabhebungen zuständig waren, regelmäßig ausgetauscht. Die 28-jährige Montenegrinerin war erst ab Februar Mitglied des Trios. Zuvor hatten andere Frauen diesen Job erledigt. Die Wechsel waren nach Ansicht des Gerichts notwendig, weil die Frauen bei den Abhebungen ihr Gesicht zeigten und in der Bank gefilmt wurden. Alles in allem seien die Taten durch hochprofessionelles Vorgehen gekennzeichnet, befand das Landgericht.

Zugunsten der Angeklagten sprachen teilgeständige Einlassungen und Teilanerkenntnisse, den Schaden verursacht zu haben und wiedergutmachen zu wollen. Die Höhe des Schadens und die rechtsfeindliche Gesinnung fiel zu Lasten der Angeklagten ins Gewicht.

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