Insulaner nimmt Berufung zurück
Mit dem eigentlichen Strafmaß war der Angeklagte einverstanden – Er wollte nur sein iPad zurück
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Das Landgericht Aurich ist manchmal ein Ort kurioser Strafprozesse. Archivbild © Bruns ubr
Norderney Eine „Person des politischen Lebens“ hat ein 52-Jähriger von der Insel Norderney im September 2022 über ein soziales Netzwerk beleidigt. Das Amtsgericht Norden verurteilte den Angeklagten deshalb zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Widerspruch ein, was von der Justiz als Berufung eingeordnet wurde. In zweiter Instanz beschäftigte sich nun das Landgericht Aurich mit dem Fall – und erlebte Überraschungen. Der Angeklagte erwies sich als (...).